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EnBW-Chef Utz Claassen

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Vorteilsnahme: WM-Einladungen von EnBW vor Gericht

EnBW-Chef Utz Claassen muss sich wegen Einladungen für WM-Spiele an Landespolitiker jetzt doch vor Gericht verantworten. EnBW hatte Baden-Württembergs Ministerpräsident Oettinger und fünf Landes-Minister WM-Tickets geschenkt.

EnBW-Chef Utz Claassen droht größerer Ärger wegen der Vergabe von Gutscheinen für Tickets für die Fußball-WM im letzten Jahr. Die Anklage gegen Claassen wird auf insgesamt sieben Fälle erweitert. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe verwarf die Entscheidung des Landgerichts, bei der Hauptverhandlung die Gutscheine für sechs Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung nicht zu berücksichtigen. Dies sei "rechtlich nicht zulässig" gewesen, urteilte das OLG und folgte damit einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Claassen muss sich damit bei der Hauptverhandlung in sieben Fällen statt nur einem Fall verantworten. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli vergangenen Jahres Anklage gegen Claassen erhoben. Sie legt ihm zur Last, im Dezember 2005 Weihnachtskarten mit je einem Gutschein für WM-Karten an fünf baden-württembergische Minister, Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sowie Staatssekretär Matthias Machnig (SPD) vom Bundesumweltministerium verschickt zu haben. Nach Ansicht der Anklage wiesen die dienstlichen Aufgaben und Tätigkeiten der Empfänger "Berührungspunkte mit Relevanz für den Geschäftsbereich der EnBW" auf.

Das Landgericht hatte die Anklagevorwürfe im Zusammenhang mit Gutscheinen für Mitglieder der Landesregierung im November hingegen als "unbegründet" zurück gewiesen. Die Einladung sei noch dem Bereich des Sponsoring zuzurechnen. Claassen hatte die Beschuldigungen stets zurückgewiesen und sich als Opfer einer Kampagne dargestellt (Az: 1Ws 260/06).  (mit ddp)

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