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Wirtschaft: VW-Gesetz

Gemäß dem VWGesetz (siehe Bericht auf dieser Seite) darf kein Aktionär des Volkswagen-Konzerns mehr als 20 Prozent seiner Stimmrechte ausüben, auch wenn er tatsächlich mehr Aktien besitzt. Damit verschafft das Gesetz dem Land Niedersachsen mit seinem 18-prozentigen VW-Aktienanteil praktisch ein Vetorecht, weil das Land kaum überstimmt werden kann.

Gemäß dem VWGesetz (siehe Bericht auf dieser Seite) darf kein Aktionär des Volkswagen-Konzerns mehr als 20 Prozent seiner Stimmrechte ausüben, auch wenn er tatsächlich mehr Aktien besitzt. Damit verschafft das Gesetz dem Land Niedersachsen mit seinem 18-prozentigen VW-Aktienanteil praktisch ein Vetorecht, weil das Land kaum überstimmt werden kann. Eine feindliche Übernahme von VW ist gegen den Willen der niedersächsischen Landesregierung daher nicht möglich. Der EU-Kommissar für Binnenmarktfragen Frits Bolkestein ist schon seit langem gegen diese Regelung, weil sie den freien Kapitalverkehr behindere. Im März wurde ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die deutsche Veto-Regelung eingeleitet. Nun hat der EU-Gerichtshof gegen ein ähnliches Gesetz in Großbritannien entschieden.mue

LEXIKON

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