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WAS ERLAUBT IST: WAS ERLAUBT IST

INTERNET ODER RADIO?Ohne das ausdrückliche Okay des Chefs dürfen die EM-Spiele weder am Fernseher oder Radio noch auf dem Handy oder im Internet verfolgt werden.

INTERNET ODER RADIO?

Ohne das ausdrückliche Okay des Chefs dürfen die EM-Spiele weder am Fernseher oder Radio noch auf dem Handy oder im Internet verfolgt werden. Gibt es keine ausdrücklichen Abmachungen, sollte der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass das Schauen oder Hören der Spiele nicht erlaubt ist. Arbeitsrechtlich wäre das Fernsehgucken sogar ein Grund zur Abmahnung oder Kündigung. Selbst dann, wenn das private Surfen im Job normalerweise toleriert wird, sollte man sich rückversichern.

ALKOHOL BEIM SPIEL?

Ja, Alkohol ist erlaubt, sofern weder der Arbeitsvertrag noch der Arbeitsschutz oder die Vorgaben des Chefs Gegensätzliches beinhalten.

ZUHAUSE BLEIBEN?

Was, wenn man nicht frei nehmen kann? Dann sollte man keinesfalls einfach zu Hause bleiben oder gar mit Ankündigung krank feiern. Das könnte im äußersten Fall die fristlose Entlassung bedeuten.uth

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