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Wirtschaft: Wasserbetriebe werden offenbar Holding

BERLIN (uwe/dw).Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat am Freitag abend über die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe beraten.

BERLIN (uwe/dw).Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat am Freitag abend über die Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe beraten.Obwohl die Entscheidung über die Privatisierungsform zum Redaktionsschluß noch nicht feststand, war zu erfahren, daß sich die Befürworter des sogenannten Holding-Modells wahrscheinlich durchgesetzt haben.SPD und Gewerkschaften seien inzwischen davon überzeugt, daß sich die Interessen der Arbeitnehmer in einer Anstalt öffentlichen Rechts noch immer am besten wahren ließen - auch wenn diese demnächst unter dem Dach einer Holding angesiedelt werde.Das alternativ diskutierte "Integrationsmodell" sei in der Umsetzung zu unsicher, weil es als verdeckte Kreditaufnahme des Senats interpretiert - und somit eventuell zu Fall gebracht werden könne.

Bei dem von Wirtschaftssenator Elmar Pieroth vorgeschlagenen Holding-Modell, wird der Kernbereich der Wasserbetriebe als Anstalt öffentlichen Rechts geführt.Die Unternehmenstöchter und Beteiligungen werden in einer Aktiengesellschaft zusammengefaßt.Anstalt öffentlichen Rechts und AG werden dann als Holding zusammengefaßt, von der 49 Prozent privatisiert werden können.Ob die Anteile als Paket an Interessenten wie Eurawasser verkauft werden, oder an der Börse breit gestreut werden, ist noch nicht entschieden.

Unsicher ist dabei auch noch, auf welcher Grundlage die Interessenten für die BWB sich eigentlich bewegen.Denn der Berliner Wasserpreis ist alles andere als unumstritten.Weil der Berliner Senat die Gewinne der BWB abschöpft, vermutet der Haus- und Grundbesitzerverein, daß die Wasserpreise zu hoch sind.Er führt zwei Musterklagen gegen die BWB, um sie zur Offenlegung ihrer Kalkulation zu zwingen.In der ersten Runde wurden die BWB im Frühjahr in Bausch und Bogen verurteilt, dem Kläger die gesamten Wasserrechnungen der Jahre 1994 und 1995 zurückzuzahlen.Nun geht die Sache vor das Berliner Kammergericht, das wohl im Herbst urteilen wird.Von dessen Entscheidung aber hängt ab, wie die BWB ihre Wasserpreise in Zukunft kalkulieren.Schon jetzt vermuten die klagenden Bürger, daß der Senat zwanzig Prozent des Berliner Wasserpreises einstreicht.Dazu vermuten die Kläger, daß die BWB ihre privatwirtschaftlichen Expansionspläne im Ausland mit den Berliner Wassergebühren subventionieren.Würden die BWB aber im Herbst zu Rückzahlungen und Neukalkulation ihrer Gebühren verurteilt, sind sämtliche Rechnungen zur Privatisierung erst einmal Makulatur.

Außerdem wird nun wohl auch gegen das Grundwasserentnahmeentgelt geklagt, das die BWB an den Senat zahlen müssen - und natürlich auf den Wasserpreis überwälzen.Dieses Entgelt halten die Haus- und Grundbesitzer schon deshalb für einen Witz, weil es eigentlich Investitionen finanzieren soll, die den Grundwasserspiegel in Regionen stabilisieren, die von Versteppung bedroht sind.In Berlin aber steigt der Wasserpiegel seit der Wiedervereinigung ununterbrochen und dieselben Hausbesitzer, die gegen die Versteppung ihrer Stadt Abgaben leisten, schöpfen inzwischen Grundwasser aus ihren Kellern.

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