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Wirtschaft: Wenn der Urlaub zur Abenteuerfahrt wird

Die weitaus meisten Ferienreisen beginnen im Reisebüro. Dort wird eine "Pauschalreise" gebucht.

Die weitaus meisten Ferienreisen beginnen im Reisebüro. Dort wird eine "Pauschalreise" gebucht. Bei diesen organisierten Ferien sind meist die An- und Abreise sowie der Aufenthalt am Ferienort sowie Rundreisen "im Paket" zusammengefaßt. Dafür gilt spezielles Reiserecht. Für Individualreisende gelten vergleichbare Regeln - jedoch mit dem wesentlichen Unterschied, daß im Streitfall Auseinandersetzungen mit mehreren Vertragspartnern zu führen sind, etwa mit dem Reisebüro, der Fluggesellschaft und dem Hotelbesitzer, und das auch noch am jeweiligen Ort. Pauschalreisende haben es einfacher - verfahrenstechnisch gesehen.Früher konnte auch ein Urlaub, der nicht als Abenteuerreise gebucht war, abenteuerlich enden - vor allem, wenn man sich einem kleinen Reiseveranstalter anvertraut hatte. Denn es konnte passieren, daß der Vertragspartner Konkurs anmeldete und damit der Hotelaufenthalt für die restlichen Ferientage wie auch die Rückreise "auf eigene Rechnung" gingen.Inzwischen gibt es für solche Fälle ein Gesetz, das die Pauschalreisenden vor derartiger Unbill weitgehend schützen soll. Die Reiseveranstalter sind danach verpflichtet, eine spezielle Versicherung für Konkursfälle abzuschließen oder auf andere Weise sicherzustellen, daß im Falle eines Falles niemand mit enormen Zusatzkosten belastet wird. Reisebürokunden sollten also eine Reise nicht eher bezahlen, bis ihnen ein "Sicherungsschein" ausgestellt worden ist; nach Feststellungen der Verbraucherschützer geschieht dies nicht immer automatisch.Doch hat dieses noch recht relativ neue Recht seine Tücken. Denn der von den Reisebüros ausgestellte "Sicherungsschein" schützt keineswegs sofort, wenn Urlauber am Urlaubsort von der Pleite eines Veranstalters überrascht werden. Sie müssen vielmehr zunächst selbst dafür sorgen, daß sie zu ihrem Recht kommenOrganisation des weiteren Aufenthaltes im Hotel (mit der Begleichung einer regelmäßig höheren Rechnung, als der Reiseunternehmer sie zu begleichen gehabt hätte) - wenn nicht sofort die Heimreise angetreten wird.Rückflug in Eigenregie (oft per "Linie") - mit den entsprechenden Kosten.Wohl dem, der für solche Fälle noch "flüssig" ist oder zumindest seine Kreditkarte einsetzen kann. Zu Hause wartet dann die zweite Überraschung: Die Versicherung oder der Reisepreis-Sicherungsverein nehmen von dem unangenehmen Vorfall zwar Kenntnis, zahlen jedoch (noch) nicht. Das Gesetz räumt ihnen nämlich ein, erst dann zu zahlen, wenn feststeht, daß gesetzlich festgelegte Haftungshöchstbeträge nicht überschritten werdenDie Versicherung / der Sicherungsverein können ihre Haftung für alle durch die versicherten Reiseveranstalter zu erstattenden Beträge beschränken: auf maximal 200 Mill. DM pro Jahr.Da aber niemand vorher weiß, wie viele Konkurse die Reisebranche heimsuchen, sammeln die Sicherungsschein-Garanten zunächst die geltend gemachten Ersatzansprüche und stellen die exakte Höhe fest. Gezahlt wird dabei jedoch frühestens im November 1999 für Pleiten aus November 1998 bis Oktober 1999. Und dann ist nicht einmal sicher, daß der volle Betrag ersetzt wird. Sollten über 200 Mill. DM (aus den Konkursen aller bei der Gesellschaft abgesicherten Reiseveranstalter) zusammenkommen, wird der entstandene Schaden für nur anteilig erstattet.

WOLFGANG BÜSER

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