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Funken schlagen.

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Wirtschaft: Wenn die Rakete einschlägt Versicherungen übernehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen Schäden in der Silvesternacht

Berlin - Auch in der kommenden Silvesternacht werden die Deutschen wohl wieder für mehr als hundert Millionen Euro Raketen und Böller zünden. Die Ausgaben werden schnell noch höher, wenn die Kracher Schäden an Haus, Auto oder in der Wohnung anrichten.

Berlin - Auch in der kommenden Silvesternacht werden die Deutschen wohl wieder für mehr als hundert Millionen Euro Raketen und Böller zünden. Die Ausgaben werden schnell noch höher, wenn die Kracher Schäden an Haus, Auto oder in der Wohnung anrichten. Die Versicherungen kommen nicht für alle diese Schäden auf. Vor allem, wer mutwillig mit Böllern und Raketen Unsinn treibt, kann das am Ende teuer bezahlen.

Der Klassiker ist der von Böllern zerfetzte Briefkasten am Neujahrsmorgen: Der Hauseigentümer sollte sich nach Angaben des Bundes der Versicherten (BDV) in einem solchen Fall an seine Wohngebäudeversicherung wenden, die den Schaden dann regulieren wird. Verursacht eine von Unbekannten abgefeuerte Silvesterrakete einen Wohnungsbrand, tritt die Hausratversicherung für die Schäden, die durch Rakete, Feuer oder Löschwasser an der Einrichtung entstanden sind, ein. Äußere Schäden am Haus oder am Dach begleicht in der Regel die Wohngebäudeversicherung.

Zündet ein Gast auf der Silvesterparty einen Knaller im Gebäude, übernimmt dessen private Haftpflichtversicherung den Schaden nur dann, wenn dies nicht vorsätzlich geschehen ist. Wer absichtlich Sachen beschädigt, dem kann die Versicherung den Schadensersatz verweigern oder nur teilweise übernehmen. Auch wer im angetrunkenen Zustand mutwillig Schaden verursacht, haftet, mahnt die Gothaer Versicherung. Einzige Ausnahme sei, wenn andere den Schadenverursacher ohne dessen Wissen mit Alkohol abgefüllt hätten. Das dürfte im Zweifel schwer zu beweisen sein.

Eltern haften für ihre Kinder, nicht die Versicherungen: Dies gilt immer dann, wenn Eltern ihre minderjährigen Kinder unbeaufsichtigt mit dem Feuerwerk spielen lassen. Versicherungen werten dies als grob fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht und zahlen dann nichts.

Wird das eigene Auto durch Feuerwerkskörper beschädigt, greift – sofern vorhanden – die Kaskopolice. Die Teilkasko kommt für Schäden am Lack, zerbrochene Scheiben oder einen Autobrand auf. Vollkaskoversicherungen übernehmen außerdem mutwillige Beschädigungen. Aber auch hier gilt die eherne Regel: Die Versicherung zahlt nur, wenn der Verantwortliche unerkannt bleibt.

Böller-Freunde sollten generell nur Produkte verwenden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüft und zugelassen sind oder die das europäische CE-Zeichen tragen. Bei aus dem Ausland eingeschmuggelten Krachern und Raketen ohne Prüfsiegel droht nicht nur eine Geldstrafe, Haftpflichtversicherungen zahlen auch keine Schäden, wenn illegale Böller vorzeitig explodieren und etwa gefährliche Verletzungen verursachen. Insbesondere aus den osteuropäischen Nachbarländern sind in den vergangenen Jahren zunehmend Knallkörper auf dem Berliner Markt aufgetaucht. AFP

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