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Wenn die Kündigung vom Vermieter eintrudelt, fängt der Ärger für den Mieter meist an.

© Franziska Gabbert/dpa-tmn

Tagesspiegel Plus

Wenn man die eigene Wohnung braucht: Was eine Eigenbedarfskündigung wasserdicht macht

Niemand setzt seine Mieter gerne vor die Tür. Doch wenn eigene Interessen im Vordergrund stehen, wird der Schritt nötig.

Von Sabine Hölper

Das Enkelkind aus Norddeutschland hat einen Studienplatz in Berlin bekommen, es braucht eine Bleibe. Die Großeltern haben die perfekte Lösung: Der junge Mann soll in die eigene kleine Wohnung einziehen. Diese ist zwar noch vermietet. Aber für solche Fälle gibt es die Eigenbedarfskündigung: Der Eigentümer darf dem Mieter kündigen, der Enkel darf einziehen.

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