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Wirtschaft: Wettbewerb: Reklamieren auch bei Billigware

Wer sich ins Schlussverkaufsgetümmel stürzen möchte, sollte einige Tipps beachten: Werden Sonderangebote in den Schlussverkauf übernommen, müssen die Händler die Preise noch einmal deutlich herabsetzen. Vorsicht bei der Preisauszeichnung: Die Preise müssen in Euro deutlich lesbar sein und der Schlussverkaufsware eindeutig zugeordnet werden können.

Wer sich ins Schlussverkaufsgetümmel stürzen möchte, sollte einige Tipps beachten:

Werden Sonderangebote in den Schlussverkauf übernommen, müssen die Händler die Preise noch einmal deutlich herabsetzen.

Vorsicht bei der Preisauszeichnung: Die Preise müssen in Euro deutlich lesbar sein und der Schlussverkaufsware eindeutig zugeordnet werden können.

Auch Schlussverkaufsware muss fehlerfrei sein. Sonderbedingungen für Rückgabe oder Preisnachlass bei mangelhafter Ware gibt es nicht, auch nicht bei hohen Preisabschlägen. Seit dem 1. Januar dieses Jahres können Kunden Mängel zwei Jahre lang reklamieren. Fehlerhafte Produkte müssen nach Wahl des Käufers entweder repariert oder umgetauscht werden. Scheitert die Reparatur zweimal oder schlägt die Ersatzlieferung fehl, können Sie den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Wird sichtbar auf Mängel hingewiesen ("verschmutzt"), kann man wegen dieses Fehlers nicht reklamieren. Das gilt jedoch nicht für andere Defekte, die während der Gewährleistungsfrist auftreten.

Einen "Kulanzumtausch" bei fehlerfreier Ware können Sie im Schlussverkauf nicht erwarten. Die Verbraucherzentrale Berlin rät daher allen Kunden, Preise und Qualität sorgsam zu prüfen, Spontankäufe zu vermeiden und bei Textilien auf die Pflegekennzeichnung zu achten. Sonst kann sich das Euro-Schnäppchen schnell als Kostenfalle entpuppen.

hej

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