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Wirtschaft: Wettbewerbsbeschwerde: Sparkassen gegen Privatbanken vor der EU

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) setzt sich gegen die Wettbewerbsbeschwerde der europäischen Privatbanken bei der EU-Kommission zur Wehr. Die öffentlichen Bürgschaften für Landesbanken und Sparkassen könnten nicht als unerlaubte staatliche Beihilfen gewertet werden, so der Verband am Dienstag.

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) setzt sich gegen die Wettbewerbsbeschwerde der europäischen Privatbanken bei der EU-Kommission zur Wehr. Die öffentlichen Bürgschaften für Landesbanken und Sparkassen könnten nicht als unerlaubte staatliche Beihilfen gewertet werden, so der Verband am Dienstag. Die europäische Bankenvereinigung will am Donnerstag bei der Wettbewerbsbehörde klagen. EU-Kommissar Mario Monti hatte angekündigt, er müsse, auch mangels deutscher Kompromissvorschläge, ein Prüfverfahren einleiten. Damit solle festgestellt werden, ob die als Anstaltslast und Gewährträgerhaftung bezeichneten Grundpfeiler des öffentlich-rechtlichen Bankwesens in Deutschland mit EU-Wettbewerbsrecht vereinbar seien. Unter Berufung auf ein Verfassungsgerichtsurteil erklärte der DSGV, dass die öffentlich-rechtlichen Institute Aufgaben der Daseinsvorsorge übernehmen.

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