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Oberster Wettbewerbshüter: Andreas Mundt ist Präsident des Bundeskartellamts.

© dpa/Oliver Berg

Wettbewerbshüter: Ampel will Kartellamt stärken – Industrie gehen Pläne zu weit

Wirtschaftsminister Habeck plant eine der größten Reformen des Wettbewerbsrechts der vergangenen Jahrzehnte. Die Industrie fürchtet zu starke Eingriffe.

Die Bundesregierung hat eine Stärkung des Kartellamts auf den Weg gebracht. Das Kabinett gab Regierungskreisen zufolge am Mittwoch grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Das Wirtschaftsministerium teilte mit, Ziel sei es, Störungen des Wettbewerbs abzustellen, damit Verbraucher von niedrigeren Preisen profitieren könnten. Das sei vor allem in Märkten mit nur wenigen Anbietern und auffälligen Preisentwicklungen wichtig.

„Wettbewerb ist das beste Mittel, um Verbraucherinnen und Verbrauchern vor ungerechtfertigten Preissteigerungen zu schützen“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Dies müsse aktiv durchgesetzt werden. Die geplante Novelle sei eine der größten Reformen des Wettbewerbsrechts der vergangenen Jahrzehnte.

Die Überprüfung ganzer Branchen – die sogenannte Sektoruntersuchung – endete bisher meist mit einem Bericht der Bonner Behörde. Künftig soll das Kartellamt im Extremfall als letztes Mittel aber auch eine Entflechtung von Unternehmen anordnen können.

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Außerdem soll bei Kartellverstößen die Abschöpfung von Vorteilen, die dadurch für Unternehmen entstanden sind, leichter werden. Das Mittel gibt es bereits, allerdings mit hohen rechtlichen Hürden. Diese sollen nun abgesenkt werden.

„Rechtmäßiges Handeln schützt Unternehmen nicht mehr vor staatlicher Intervention“

Chefjustitiar Stephan Wernicke von der Deutschen Industrie- und Handelskammer sprach von einem Paradigmenwechsel hin zur notfalls staatlichen Marktgestaltung. „Rechtmäßiges Handeln schützt Unternehmen nicht mehr vor staatlicher Intervention, sobald das Bundeskartellamt in seinem weiten Ermessen den Wettbewerb über einen längeren Zeitraum als gestört ansieht.“

Die Bundesregierung verlasse damit die bewährten Grundprinzipien des europäischen Wettbewerbsrechts, wonach nur rechtswidriges Verhalten von Unternehmen sanktioniert werde.

Es werde letztlich eine Preis- und Konditionenaufsicht durch das Kartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung angestrebt. „Die Novelle muss Unternehmen auf Märkten beunruhigen, die von besonderem politischen Interesse sind, zum Beispiel im Klimaschutz oder in der Digitalwirtschaft.“

Sie könnten zukünftig vom Kartellamt beim Zugang zu Daten, der Formulierung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Trennung von Unternehmensteilen oder gar hinsichtlich möglicher Lieferverpflichtungen reguliert werden, ohne dass es noch wie bislang eines Gesetzes bedürfe.

Vizekanzler Habeck will früheren Aussagen zufolge vor allem verkrustete Strukturen in bestimmten Märkten wie der Mineralölbranche aufbrechen, in der Kunden hohe Spritpreise zahlen müssen. (Reuters)

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