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Wirtschaft: Wirtschaftsprüfer müssen haften

Bankrechtsexperten: Schadensersatzansprüche sind nicht aussichtslos – Bankgesellschaft untersucht Erfolgsaussichten von Klagen

Für die betroffenen Wirtschaftsprüfer kann der jüngste Bankenskandal empfindliche Konsequenzen haben. Ihnen drohen hohe Schadensersatzforderungen. „Die Wirtschaftsprüfergesellschaften stehen in der Haftung“, sagte der renommierte Bankrechtsexperte Wolfgang Gerke dem Tagesspiegel. Eine Klage der Bankgesellschaft sei nicht aussichtslos, meint der Professor für Bank- und Börsenwesen an der Universität Erlangen. Wie hoch der Schaden ist, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Nach Vorlage des Sonderprüfberichts hatte die Banktochter IBG immerhin noch sieben kritische Fonds mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden Euro aufgelegt.

Allerdings treffe auch die Bank selbst ein Mitschulden an dem „riesigen Bankenskandal“, meint Gerke: „Wenn so ein Gutachten vorliegt, kann man nicht einfach darüber hinweggehen.“ Daher könne die Bankgesellschaft auch die Manager belangen, die das Walther-Gutachten nicht ernst genommen haben.

Das sieht man auch beim Leipziger Institut für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht so. Wenn die Wirtschaftsprüfer ein falsches Testat erstellen, machen sie sich schadensersatzpflichtig. „Dass sie ihren Fehler verschuldet haben, wird vermutet“, betont Institutsmitarbeiter Gunther Thomas. Auch Thomas geht von einem Mitverschulden von Bankmitarbeitern aus.

Die Bankgesellschaft erklärte am Freitag, sie prüfe, ob Schadensersatzansprüche gegen Wirtschaftsprüfergesellschaften geltend gemacht werden. Bereits im Februar dieses Jahres habe man eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen, sagte eine Sprecherin. In den nächsten Monaten wolle man einen Gesamtüberblick über mögliche Ansprüche und deren Erfolgsaussichten bekommen.

Schadensersatzansprüche könnten nach Meinung von Juristen nicht nur auf die Wirtschaftsprüfer und die Bankmanager zukommen, sondern auch auf die Aufsichtsbehörde, die möglicherweise zu spät eingeschritten ist und damit den Schaden vergrößert hat. Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist ein Verfahren anhängig, das sich mit der Frage beschäftigt, ob die aufsichtsrechtlichen Pflichten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) auch Schutzwirkung zugunsten der Aktionäre entfalten. Sollte der EuGH dies bejahen, könnten enttäuschte Anteilseigner und vielleicht auch das Land Berlin, das mit Milliarden zugunsten der Bankgesellschaft in die Bresche gesprungen ist, das Amt und damit den Bund verklagen, meint Thomas. Beim BAFin sieht man das anders und lehnt eine Haftung der Behörde ab.

Ansonsten haben die Aktionäre der Bankgesellschaft kaum Chancen auf Schadensersatz, warnt die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz: „Eine Klage dürfte in Deutschland fast aussichtslos sein“, sagte DSW-Vertreter Malte Diesselhorst am Freitag. Heike Jahberg

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