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WO MAN HILFE FINDET: Von Ombudsleuten und Schiedssprüchen

Ein Gerichtsverfahren kann sich über Jahre hinziehen und bei einer Niederlage teuer werden. Wer sich von seiner Bank oder Sparkasse übervorteilt fühlt, kann sich auch an eine Schlichtungsstelle wenden.

Ein Gerichtsverfahren kann sich über Jahre hinziehen und bei einer Niederlage teuer werden. Wer sich von seiner Bank oder Sparkasse übervorteilt fühlt, kann sich auch an eine Schlichtungsstelle wenden. Die privaten

Banken etwa haben dafür die Institution des Ombudsmanns eingerichtet (www.bankenverband.de). Eine solche Stelle gibt es auch bei den Sparkassen und Volksbanken (www.dsgv.de, www.bvr.de) und für Versicherungen (www.versicherungsombudsmann.de). Die Ombudsleute, oftmals ehemalige Richter, vermitteln kostenlos zwischen Kunden und Unternehmen. Wenn sie die Beschwerde für berechtigt halten, schlagen sie der Bank eine Entschädigungszahlung vor. Fehlen Beweise, kommt es häufig zu einem Vergleich. Die Schiedssprüche sind rechtlich nicht bindend, danach kann immer noch geklagt werden. Ein weiterer Vorteil: Für die Dauer eines Schlichtungsverfahrens wird die Verjährungsfrist aufgehoben. Rat finden Anleger auch bei den Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de) oder bei der Deutschen Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (www.dsw-info.de). mirs

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