zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Worüber die Anbieter aufklären müssen

Nach dem seit 1997 geltenden Teilzeit-Wohnrechte-Gesetz müssen Anbieter besser aufklären.Widerruf: Käufern, denen nach Vertragsabschluß Zweifel kommen, können ihren Vertrag ohne Angaben von Gründen widerrufen.

Nach dem seit 1997 geltenden Teilzeit-Wohnrechte-Gesetz müssen Anbieter besser aufklären.Widerruf: Käufern, denen nach Vertragsabschluß Zweifel kommen, können ihren Vertrag ohne Angaben von Gründen widerrufen. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer den Widerruf innerhalb von zehn Tagen, nachdem er den Vertrag erhalten hat, abschickt (Poststempel). Der Widerruf sollte per Einschreiben geschickt werden, um im Streitfall einen Beweis zu haben. Fehlen im Vertrag bestimmte Angaben zur Widerrufsbelehrung wie zum Beispiel Name und Anschrift des Widerrufsempfängers, beginnt die Zehntagefrist erst drei Monate, nachdem der Käufer den Vertrag erhalten hat.Prospekt: Käufer haben einen Anspruch auf einen Prospekt in deutscher Sprache. Der Prospekt muß umfangreiche Angaben zum Time-Sharing-Objekt sowie Name, und Wohnsitz des Eigentümers nennen. Hat der Käufer bei Vertragsabschluß keinen Prospekt in deutscher Sprache erhalten, verlängert sich die zehntägige Widerrufsfrist auf einen Monat.Anzahlungsverbot: Verkäufer von Wohnrechten dürfen bei Vertragsabschluß keine Anzahlung mehr vom Käufer verlangen. Anzahlungen dürfen erst nach Ablauf der zehntägigen Widerrufsfrist genommen werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false