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ZAHLEN ODER NICHT: Was Sie bei einer Insolvenz tun können

Sie haben Ware angezahlt, die noch nicht geliefert wurde? Wenn Sie Pech haben, geht Ihre Zahlung in die Insolvenzmasse über.

Sie haben Ware angezahlt, die noch nicht geliefert wurde? Wenn Sie Pech haben, geht Ihre Zahlung in die Insolvenzmasse über. Dann muss der Insolvenzverwalter entscheiden, ob solche Geschäfte noch abgewickelt werden. Spricht er sich dagegen aus, können Sie höchstens versuchen, einen Anteil aus der Insolvenzmasse zu beanspruchen. Alle Erfahrungen zeigen aber, dass dieser Anteil nur sehr bescheiden ausfallen wird. Haben Sie bereits bestellte Ware erhalten, bevor das Unternehmen in die Pleite gerutscht ist, gilt im Grundsatz, dass die Ware bezahlt werden muss. Auch wenn Ratenzahlung vereinbart ist, müssen Sie die Raten weiter überweisen. Das gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter eine neue Bankverbindung angibt. In jedem Fall raten die Verbraucherzentralen von

Vorkasse
bei insolventen Unternehmen ab. Das Risiko, dass die Lieferung ausbleibt, liegt allein beim Kunden. Bereits bezahltes Geld wird wahrscheinlich in der Insolvenzmasse aufgehen. Tsp

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