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Wirtschaft: Zahnärzte wollen an der Praxisgebühr mitverdienen Ärzte verteidigen Forderung

nach Bearbeitungsgebühr

Berlin (pet). Nach den Kassenärzten haben jetzt auch die Zahnärzte einen Obulus als Gegenleistung für den Einzug der neuen Praxisgebühr gefordert. „Wir wollen eine Bearbeitungsgebühr“, sagte Jürgen Feddersen, der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), am Montag in Berlin, „das ist ja wohl selbstverständlich.“ Allerdings befürchtet er, dass die neue Gebühr negative Auswirkungen auf das ArztPatienten-Verhältnis haben wird. „Ein zukunftsweisendes Modell ist das nicht“, sagte Feddersen.

Die Praxisgebühr wird vom 1. Januar 2004 an fällig. Patienten müssen die Gebühr in Höhe von zehn Euro bei jedem ersten Praxisbesuch im Quartal bei ihrem Arzt bezahlen. Das soll sie davon abhalten, unnötig oft zum Arzt zu gehen. Das Geld, das die Kassen bekommen, wird von den Ärzten eingezogen. Diese verlangen aber im Gegenzug eine Bearbeitungsgebühr von einem Euro pro Patient.

Ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) verteidigte die Forderung. „Es geht uns vor allem um den zusätzlichen Zeitaufwand“, sagte KBV-Sprecher Roland Stahl. Er räumte aber ein, dass die meisten Ärzte schon jetzt darauf eingestellt sind, Geld direkt in der Praxis zu kassieren, viele hätten auch schon EC-Automaten für die Kartenzahlung. Da die Praxisgebühr für Ärzte aber nur ein Durchlaufposten sei, werde die KBV auf der Bearbeitungsgebühr bestehen. Die Gebühr soll nach KBV-Plänen von den meisten Patienten vor der Behandlung gezahlt werden. Ausgenommen sollten Notfälle bleiben.

Die Krankenkassen weisen die Forderung dagegen zurück. „Die Ärzte sind für die Eintreibung des Honorars zuständig, das Gesetz ist eindeutig“, sagte Martin Plass, Sprecher des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen. „Eine zusätzliche Verwaltungsgebühr ist nicht vorgesehen.“ Der Aufwand, der den Ärzten durch den Einzug der Gebühr entstehe, sei eher gering und „noch verträglich“. Nach Auskunft von Plass wäre es die günstigste Lösung, wenn die Rezeptblöcke, die die Kassen den Ärzten ohnehin zur Verfügung stellen, künftig auch als Quittungsblock verwendet werden könnten. Darüber werde aber noch verhandelt, sagte Plass.

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