zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Zum Schaden der Bankgesellschaft

Kann man der Bankgesellschaft Berlin noch mehr Schaden zufügen, als bereits geschehen? Man kann offenbar.

Kann man der Bankgesellschaft Berlin noch mehr Schaden zufügen, als bereits geschehen? Man kann offenbar. Aufsichtsrat und Vorstand machen das gerade vor. Zunächst ist da die Tatsache, dass Interna der Aufsichtsratssitzung bekannt wurden. Dies zeugt von einem Verfall der Sitten. Doch wie das Beispiel Deutsche Bank zeigt, werden auch in anderen Häusern Zahlen leichtfertig an die Öffentlichkeit gegeben. Dies zu beklagen hilft offenbar nicht weiter. Sind die Indiskretionen irgendwie zu rechtfertigen? Trägt das Argument, dass es Wolfgang Rupf und seine (Ex-)Kollegen im Vorstand waren, die Indiskretionen geradezu provoziert haben, indem sie Informationen immer nur scheibchenweise an die Öffentlichkeit gaben, Untersuchungen nicht energisch genug vorantrieben? Aufsichtsratsmitglieder hätten also nur ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an Informationen befriedigt. Doch eine solche Informationspolitik verstößt möglicherweise gegen das Aktiengesetz. Dies soll nun die Staatsanwaltschaft ermitteln, veranlasst durch den Arbeitsausschuss des Aufsichtsrates, aber offenbar ganz im Sinne des Vorstandsvorstandsvorsitzenden Rupf. Rupf zeigt Nerven und das Vorhaben verdeutlicht, wie weit es mit der Unternehmenskultur in der Bankgesellschaft gekommen ist. Es gibt sie schlicht nicht mehr. Längst kämpft jeder für seine partikularen Interessen - Betriebsräte, Personalräte, Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer. Wenn nun der Staatsanwalt eingeschaltet werden muss, ist dies ein Armutszeugnis und wirft die Frage auf: Welcher Investor soll eigentlich in diesen Laden einsteigen und wie kann er ihn wieder in Ordnung bringen?

Daniel Rhee-Piening

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false