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ZUSCHUSS: Wie Weiterbildung gefördert wird

DIE BILDUNGSPRÄMIEDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bezuschusst berufliche Weiterbildungen von zertifizierten Trägern. Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro, die Selbstbeteiligung mindestens 50 Prozent.

DIE BILDUNGSPRÄMIE

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bezuschusst berufliche Weiterbildungen von zertifizierten Trägern. Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro, die Selbstbeteiligung mindestens 50 Prozent. Informationen zum Verfahren gibt es im Internet unter:

www.bildungspraemie.info. DER BILDUNGSURLAUB

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf die bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungen. Azubis und Arbeitnehmer unter 25 Jahren stehen zehn Tage pro Jahr zu, älteren zehn Tage in zwei aufeinander folgenden Jahren. Die Kosten werden durch das Berliner Bildungsurlaubsgesetz nicht gefördert.

DAS MEISTER-BAFÖG

Mit der Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz werden Weiterbildungen unterstützt, die dem beruflichen Aufstieg dienen. Einen Teil der Kosten gibt es als Zuschuss, einen Teil als Darlehen. Förderkonditionen und -voraussetzungen stehen im Netz: www.meister-bafoeg.info. juj

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