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Wirtschaft: Zweijährige Probezeit umstritten Union: Kündigungsschutz muss gelockert werden

Berlin – Die von der Union geforderte Lockerung des Kündigungsschutzes trifft in der SPD auf erheblichen Widerstand. Auch bei Wissenschaftlern gibt es Zweifel, dass eine generelle zweijährige Probezeit bei Neueinstellungen mehr Arbeitsplätze schaffen könnte.

Berlin – Die von der Union geforderte Lockerung des Kündigungsschutzes trifft in der SPD auf erheblichen Widerstand. Auch bei Wissenschaftlern gibt es Zweifel, dass eine generelle zweijährige Probezeit bei Neueinstellungen mehr Arbeitsplätze schaffen könnte. „Mit einem reformierten Kündigungsschutz lässt sich die Arbeitslosigkeit nicht deutlich senken“, sagt die Arbeitsrechtsexpertin des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Elke Jahn. In den Koalitionsverhandlungen wollen die Experten von Union und SPD an diesem Dienstag erneut über Änderungen am Kündigungsschutz beraten. In der Arbeitsgruppe rechnet man damit, dass Entscheidungen erst Ende dieser Woche fallen werden.

Nach Ansicht von IAB-Forscherin Jahn würde eine zweijährige Probezeit dazu führen, dass die Mobilität der Arbeitnehmer sinkt. „Wer nur einen geringfügig besseren Job bei einem anderen Arbeitgeber angeboten bekommt, wird sich einen Wechsel sehr genau überlegen.“ Außerdem gebe es schon jetzt die Möglichkeit, Arbeitsverträge zu befristen. Nur wenige Arbeitgeber nutzen das: In Deutschland haben nur acht Prozent der Beschäftigten einen befristeten Vertrag – wenn man die Auszubildenden herausrechnet.

Einigkeit zeichnet sich zwischen Union und SPD darüber ab, bei Neueinstellungen eine Wahlmöglichkeit zwischen einer Abfindung und dem geltenden Kündigungsschutz einzuführen. Wenn der Arbeitnehmer im Falle einer betriebsbedingten Kündigung auf eine Klage verzichtet, soll er ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr bekommen. Die SPD besteht darauf, dass der Arbeitgeber sich dann auch verpflichten muss, die Abfindung zu zahlen. Die Union wollte eine Ausstiegsklausel einbauen, falls für den Arbeitgeber günstigere Lösungen möglich sind. Eine solche Neuregelung könnte nach Ansicht von IAB-Forscherin Jahn für mehr Rechts- und Planungssicherheit bei den Unternehmen sorgen. Allerdings sei es offen, wie viele Arbeitnehmer überhaupt von diesem Wahlrecht Gebrauch machen würden.

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