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Wissen: Aus für IQ-Rabatt bei Studiengebühr

Die Universität Konstanz macht Intelligenztests nicht mehr zur Grundlage für einen Erlass von Studiengebühren. Die umstrittene Regelung sei zurückgenommen worden und damit ab dem kommenden Sommersemester außer Kraft, bestätigte Rektor Gerhart von Graevenitz.

Die Universität Konstanz macht Intelligenztests nicht mehr zur Grundlage für einen Erlass von Studiengebühren. Die umstrittene Regelung sei zurückgenommen worden und damit ab dem kommenden Sommersemester außer Kraft, bestätigte Rektor Gerhart von Graevenitz. Die Uni-Leitung war im Sommer von der heftigen Debatte um den Rabatt für den Super-IQ überrascht worden. Offenbar war bei Beschluss der Regelung nicht allen klar, dass unter einen „Hochbegabtentest“ auch der schlichte IQ-Test fällt. Intern war selbstkritisch von „Blödsinn“ die Rede.

Die Uni Freiburg erlässt die Studiengebühr dagegen weiter Bewerbern, die in einem Test einen Intelligenzquotienten von mindestens 130 erreichen. „Wir halten vorläufig daran fest“, sagte die Freiburger Uni-Sprecherin Eva Opitz. Die Universität werde aber die Noten der entsprechenden Studenten im Auge behalten, um die Aussagekraft der Regelung zu prüfen. In Freiburg waren im Sommer 21 Studenten nach Vorlage eines IQ-Tests von den Studiengebühren befreit worden, in Konstanz etwa zehn. Zahlen für das Wintersemester liegen noch nicht vor.

Grundlage der IQ-Klausel ist das Landesgebührengesetz, das Hochschulen einen Gebührenerlass für weit überdurchschnittlich begabte Studenten möglich macht. Die Konstanzer Entscheidung war vor der Kür der Universität zur Elite-Universität getroffen worden. In Baden-Württemberg zahlen Studierende seit dem Sommer 500 Euro je Semester. fvb

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