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Wissen: Berufungsrecht bleibt beim Senator

Zöllner behält sich letztes Wort bei Professoren vor

Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner will Berlins Hochschulen nicht das Berufungsrecht übertragen. Das erklärte er auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirco Dragowski (FDP): „Die Befürworter eines Berufungsrechts für Hochschulen haben bislang nicht plausibel machen können, worin der Vorteil gegenüber der jetzigen Zuständigkeit bestehen soll“, teilt Zöllner über seinen Staatssekretär Hans-Gerhard Husung mit. Auch eine Erprobungsklausel nach bayrischem Vorbild, die den Hochschulen das Berufungsrecht zeitweise gewährt, hält Zöllner für unnötig.

Bislang beschließen die Hochschulen eine Berufungsliste mit drei infrage kommenden Kandidaten, von denen der Erstplatzierte der Wunschkandidat der Hochschule ist. Der Senator kann diesem Wunsch folgen, von der Reihenfolge der Kandidaten aber auch abweichen oder die Liste ganz zurückgeben. Berlins Hochschulleiter fordern seit Jahren, bei Berufungen völlig unabhängig vom Senat zu werden.

Nach Angaben der Wissenschaftsverwaltung gab es an den drei großen Berliner Universitäten zwischen 2007 und 2009 insgesamt 515 Berufungsfälle. Vier Mal wich der Senator von der Reihenfolge ab, die die Uni vorgeschlagen hatte. Nur einmal gab er die Liste zurück. Bei den 232 Berufungsvorgängen der Fachhochschulen wich der Senator drei Mal von der vorgeschlagenen Reihenfolge ab. Drei Listen lehnte er ganz ab. An den Kunsthochschulen wich er bei 57 Berufungen einmal von der Liste ab.

Der Senator begründet sein Abweichen von der Liste damit, Gleichstellungsgesichtspunkte oder die Überqualifikation von Bewerbern auf eine Juniorprofessur seien von den Hochschulen nicht berücksichtigt worden. Bisweilen habe man auch „eine kritische Bewertung der Gutachtenlage“ vorgenommen.

Auf die Frage des Abgeordneten, wie lange ein Berufungsverfahren dauere, beruft Zöllner sich auf eine Erhebung der Verwaltung aus dem Jahr 2006. Damals brauchten Berlins Hochschulen im Schnitt 51 Wochen, die Bearbeitungszeit in der Senatsverwaltung lag im Schnitt bei fünf Wochen. Die Verfahren würden nach Zöllners Ansicht nicht kürzer, wenn nur die Hochschulen zuständig sind, weil sie dann „zusätzliche Verfahrensschritte zu bearbeiten hätten, die jetzt noch bei der Senatsverwaltung liegen“. akü

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