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Ein Wissenschaftler mit Laptop und Buch in der Bibliothek.

© Mike Wolff

Der Fall Eumann: Wie aus dem Magister ein Doktor wird

Die Abschlussarbeit zur Dissertation ausarbeiten – und fertig ist der Doktor? Der Fall des NRW-Staatssekretärs Marc Jan Eumann zeigt die Grenzen einer verbreiteten Praxis.

Eine Examensarbeit zur Dissertation auszubauen ist eine gängige wissenschaftliche Praxis. Denn nach einer Masterarbeit bleiben oft Fragen offen. Da liegen Datensätze ungenutzt. Man hätte gerne noch andere Theorien verfolgt. Nicht selten ist das der Grund für eine Promotion. Wie stark aber muss man eine Examensarbeit erweitern, um sie als Dissertation einzureichen? Und wie kennzeichnet man die Übernahme der eigenen Vorarbeit? Ist es üblich, aus der unveröffentlichten Magisterarbeit zu zitieren? Und ist es bewusste Täuschung, dies nicht zu tun?

Über diese Fragen wird unter Akademikern gerade heftig diskutiert. Anlass gibt die Dissertation des nordrhein-westfälischen Medienstaatssekretärs Marc Jan Eumann. Dem SPD-Politiker wird vorgeworfen, er habe für seine Doktorarbeit an der TU Dortmund große Teile seiner 20 Jahre alten Magisterarbeit verwendet, ohne darauf hinzuweisen. Die Fakultät hat aufgrund „wissenschaftlichen Fehlverhaltens“ ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels eingeleitet.

Eine Rezension seiner 2011 erschienenen Dissertation mit dem Titel „Der Deutsche Presse-Dienst. Nachrichtenagentur in der britischen Zone 1945–1949“ hatte den Stein ins Rollen gebracht. Rezensent Arnulf Kutsch, historischer Kommunikationswissenschaftler an der Uni Leipzig, hatte Eumanns unveröffentlichte Magisterarbeit, die denselben Titel trägt, einst in eine Bibliografie für ein Forschungsprojekt aufgenommen. Möglich war das nur, weil Eumann ein Exemplar der Arbeit im Bundesarchiv abgegeben hatte.

Kutsch verglich die Arbeiten und schrieb, dass er gegenüber der Magisterarbeit in der Dissertation keine „inhaltlich-substantielle“ Erweiterung erkennen könne. Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ stellte fest, dass Eumann „neue Archivquellen eingebaut“ und neu erschienene „Literatur zum Thema fleißig eingearbeitet“ habe.

"Die Argumentation auf eine anspruchsvollere Ebene heben"

Doch das reicht offenbar nicht. Basiert eine Dissertation auf einer Vorarbeit, komme es auf eine umfassende Erweiterung an, sagt Klaus Gärditz, Jurist an der Uni Bonn. Es sei „nicht per se illegitim“, eine Magisterarbeit als Grundlage zu nehmen. „Man darf aber eine Magisterarbeit nicht einfach in längerer Version als Dissertation einreichen“, sagt Gärditz. „Selbst wenn ich Textelemente übernehme, muss ich die Argumentation auf eine anspruchsvollere Ebene heben.“

So sieht es auch Claudia Ulbrich, die seit 1994 im Fachbereich Geschichte an der Freien Universität Dissertationen betreut. Dass Promovierende auf ihre Examensarbeit zurückgreifen, sei die Regel und durchaus wünschenswert. Ob sie jemandem zur Dissertation rät, „hängt erheblich von der Qualität der Magisterarbeit ab“. Bei den heute kurzen Promotionszeiten sei der Überblick, den eine Examensarbeit gibt, nützlich. Allerdings verlangt Ulbrich in der Doktorarbeit tiefergehende Fragestellungen, umfassendere Quellen und eine „höhere intellektuelle Reflexion von Methode und Thema“.

Die Vorarbeit muss der Autor transparent machen

Für den Fall Eumann ist ein weiterer Grundsatz wichtig: Damit die Prüfer die neue Leistung bewerten können, muss die Vorarbeit aus der Magisterarbeit vom Autor transparent gemacht werden. Dies habe Eumann versäumt, behaupten die Prüfer. Sie fühlen sich hintergangen, weil er weder im Literaturverzeichnis noch in den Anmerkungen auf seine Magisterarbeit hinweist. Eumann betont zwar, dass er die Entstehung der Arbeit „in der Vorbemerkung erläutert“ habe. Aus Gärditz’ Sicht ist die Vorbemerkung, die oft erst für die Druckfassung geschrieben wird, aber der falsche Ort. „Den Neuigkeitswert muss man aus der Dissertation heraus beurteilen können“, sagt er. Das kann zum Beispiel durch einen Absatz in der Einleitung geschehen, die zur Arbeit gehört, oder durch Anmerkungen in den jeweiligen Kapiteln.

Der Doktorvater schaute nicht in die Magisterarbeit

Eumann hat auch darauf hingewiesen, dass „der vollständige Titel meiner Magisterarbeit meinem Doktorvater, dem Promotionsausschuss und dem Dekanat“ vorlag. Sein Doktorvater, der heute pensionierte Journalistikprofessor Horst Pöttker, hat sich laut eigener Aussage die Magisterarbeit aber nicht zeigen lassen. Eumann sei ihm von einem Kollegen vermittelt worden und habe ein fertiges Manuskript der Dissertation auf den Tisch gelegt, sagt Pöttker. Er beruft sich auf die Promotionsordnung. Die verlangt, dass Prüflinge offenlegen, ob Teile ihrer Arbeit schon einmal Gegenstand einer Prüfung waren. „Darauf hat man sich vor Guttenberg als Doktorvater verlassen.“ Im Rückblick sagt Pöttker, das sei „blauäugig“ gewesen. Gärditz findet es „befremdlich“, dass sich ein Doktorvater, gerade wenn er einen externen Doktoranden annimmt, nicht stärker informiert.

Mitausschlaggebend bei dem Dortmunder Urteil über Eumanns Dissertation dürfte es in der Tat sein, dass seine Magisterarbeit Teil einer Prüfung war. Das gilt als Vorveröffentlichung, und folglich hätten die Anteile der Arbeit, die in der Doktorarbeit übernommen wurden, gekennzeichnet werden müssen. Unveröffentlichte Aufsätze hingegen, die von einer Zeitschrift abgelehnt wurden, kann man ohne Hinweise in der Doktorarbeit verwenden.

Damit aber der Konflikt, sich später selbst zitieren zu müssen, gar nicht erst entsteht, können Betreuerinnen auch präventiv handeln. Merken sie, dass ein Masterarbeitsthema das Zeug für mehr hat, können sie die Studierenden bremsen und eine abgespeckte Version vorschlagen. Später kann diese dann für die Doktorarbeit weiterentwickelt werden. Für den großen Wurf, der die Wissenschaft weiterbringt.

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