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Wissen: Gebühren im Südwesten rechtmäßig

Die Studiengebühren in Baden-Württemberg sind rechtmäßig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Die Studiengebühren in Baden-Württemberg sind rechtmäßig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Land verstoße nicht gegen das Grundrecht auf freien Zugang zur Ausbildungsstätte, weil die Gebühren keine unüberwindliche soziale Barriere für das Studium darstellten. Eine Gebühr von 500 Euro je Semester sei mit Blick auf die Kosten und Vorteile eines Studiums eher moderat, erklärte das Gericht. Außerdem habe der Gesetzgeber die Gebühren durch ein Darlehen zusätzlich sozialverträglich gestaltet.

Studierende, die schon vor dem Gebührenbeschluss des Landes ein Studium begonnen hatten, müssten deshalb nicht von der Zahlung befreit werden. Das Gebot des Vertrauensschutzes sei beachtet worden, weil das Land ihnen eine Übergangsfrist von zwei Semestern gewährt habe. Allerdings müsse der Gesetzgeber berücksichtigen, dass sich durch die Mitarbeit in Hochschulgremien die Studienzeit verlängern kann. Eine pauschale Befreiung von den Gebühren für ein oder mehrere Semester müsse es deshalb nicht geben, wohl aber eine Härtefallregelung. akü

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