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Hochschulen: Studiengebühren im Südwesten rechtmäßig

Die Studiengebühren in Baden-Württemberg sind rechtmäßig. Das entschied am Montag der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

Die Gebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester seien mit der grundgesetzlich garantierten Berufs- und Ausbildungsfreiheit vereinbar.

In dem Berufungsverfahren ging es um Klagen von vier Studenten aus Karlsruhe und Freiburg. Sie hatten vorgebracht, dass die Studiengebühren Studierwillige aus einkommensschwachen Familien von der Aufnahme eines Studiums abhalte und somit gegen das Grundgesetz verstoße. Die Richter stellten fest, das Recht des Einzelnen, zum Studium zugelassen zu werden, beinhalte nicht den Anspruch, „kostenfrei studieren zu dürfen“. Sie verwiesen auf die Darlehen zur Finanzierung der Gebühren, die alle Studierende aufnehmen könnten. Die Darlehen seien zwar mit einer „erheblichen zusätzlichen finanziellen Belastung“ verbunden. Studenten, die sowohl BAföG-Leistungen erhalten als auch ein Gebührendarlehen aufnehmen, müssten aber insgesamt höchstens 15 000 Euro zurückzahlen, wodurch das Darlehen für viele letztlich doch zinslos sei. (ddp)

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