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Uni

© Kitty Kleist-Heinrich

Hochschulen: Wie man Student wird

Viele Hochschulen schaffen es nicht, bis zum Semesterbeginn die Zulassungen für Studienbewerber auszusprechen. Ein neues Verfahren soll das Durcheinander beenden

In jedem Wintersemester beginnt das Chaos von Neuem. Über 350 000 Abiturienten bewerben sich an den Hochschulen um einen Studienplatz. Und da sie bei einem ausufernden örtlichen Numerus clausus ihre Chancen auf Zulassung verbessern wollen, bewerben sich viele an 20 Hochschulen gleichzeitig und für sechs und mehr Studiengänge. Das ist seit dem Jahr 2003 so, seit die Hochschulen die Hoheit über das gesamte Zulassungsverfahren gewonnen haben und die Zwangszuweisung von Studierwilligen durch die ZVS bis auf wenige Ausnahmen abgeschafft wurde. Viele Hochschulen schaffen es aber nicht, bis zum Semesterbeginn die Zulassungen auszusprechen. Vor allem weiß kein Verantwortlicher, wie viele Bewerber am Ende keinen Studienplatz erhalten, obwohl es irgendwo noch freie Studienplätze gibt.

Darum wollen die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die Kultusministerkonferenz (KMK) dem Berliner Fraunhofer-Institut für Rechnerarchitektur, Softwareentwicklung und Rechnertechnik den Auftrag erteilen, eine Software für ein dialogorientiertes Zulassungsverfahren zu entwickeln. Sie erwarten, dass dieses Institut bis Ende Februar des Jahres den Auftrag erfüllt und sich danach in einer drei Monate dauernden Ausschreibungsfrist diejenigen Servicestellen bewerben können, die sich die Ausführung eines solchen dialogorientierten Zulassungsverfahrens zutrauen. Im Juni dieses Jahres soll entschieden werden.

Die immer noch bestehende Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) hat keine Software, die den hohen Anforderungen der HRK an ein dialogorientiertes Verfahren genügen würde. Die ZVS weist die Schuld der HRK zu, weil diese immer neue Sonderwünsche angemeldet habe. Die Präsidentin der HRK, Margret Wintermantel, weist diese Vorwürfe zurück: „Dass es so weit gekommen ist, liegt weder an der HRK und den Hochschulen noch an der Kultusministerkonferenz, sondern an der ZVS, die das von ihr selbst vorgelegte Übergangsverfahren nicht fristgerecht umsetzen konnte.“

Wenn die Software rechtzeitig zur Verfügung steht, kann sie nur virtuell erprobt werden, aber nicht schon in der Realität des Jahres 2009. Das neue komplizierte Verfahren im Dialog soll erst zum Wintersemester 2010/2011 eingeführt werden. Ob sich dann alle Hochschulen an diesem Verfahren beteiligen werden, konnte die HRK-Präsidentin nicht garantieren. Eine Erklärung dafür, warum es über fünf Jahre gedauert hat, eine neue Software für das Zulassungsverfahren in Auftrag zu geben, konnte Wintermantel nicht geben. Sie hofft, dass der Bundestag die von Bundeswissenschaftsministerin Annette Schavan geplanten Unterstützungsgelder für die Umsetzung einer neuen Hochschulzulassung in Höhe von 15 Millionen Euro rechtzeitig freigeben wird. In diesen 15 Millionen sind jedoch noch nicht die Kosten für die neue Software enthalten.

Als erste Hilfe soll es für das kommende Wintersemester 2009/2010 ein vereinfachtes Zulassungsverfahren geben. Das hat die außerordentliche Vollversammlung der HRK beschlossen. Das Verfahren sieht so aus: Alle Interessenten an einem Studienplatz müssen sich elektronisch bei der Hochschule ihrer Wahl bewerben. Als erster Schritt reicht eine eidesstattliche Versicherung aus, dass die eingereichten Unterlagen echt sind. Erst am Ende des Verfahrens, bei der eigentlichen Immatrikulation, muss die Echtheit der Schulabschlusszeugnisse beglaubigt werden. Die Bewerbungen müssen bis zum 15. Juli eingereicht werden, damit das Hauptverfahren am 1. September 2009 abgeschlossen werden kann. Dann beginnt das Nachrückverfahren und die Vermittlung frei gebliebener Studienplätze.

Nach Abschluss des Hauptverfahrens wird eine elektronische Studienplatzbörse eingerichtet, in der sich noch nicht berücksichtigte Bewerber über freie Studienplätze orientieren können. Um möglichst viele Studienplätze besetzen zu können, steht es den Hochschulen frei, über die eigentliche Zulassungskapazität hinaus eine Überbuchung zu ermöglichen.

Ob die ZVS mit ihren 150 staatlichen Angestellten im Zulassungsverfahren der Zukunft noch zum Zuge kommen wird, ist nach diesen Beschlüssen eine offene Frage. Uwe Schlicht

Uwe Schlicht

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