zum Hauptinhalt
Die Historikerin, Unternehmerin und FDP-Politikerin Margarita Mathiopoulos.

© Friso Gentsch/picture alliance

Margarita Mathiopoulos: Kein Menschenrecht auf den Doktorhut

Aberkannter Doktor: Margarita Mathiopoulos scheitert vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof - und verzichtet auf ihre Honorarprofessuren.

So entschlossen wie die Historikerin Mathiopoulos hat sich noch niemand gegen den Entzug des Doktorgrades gewehrt: über sechs Jahre durch alle Gerichtsinstanzen hierzulande, allemal vergeblich, und zum Finale noch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Der erklärte sich soeben einfach für unzuständig.

Zum Semesterende verzichtet Mathiopoulos auf ihre ehrenamtlichen Professuren für Außen- und Sicherheitspolitik in Braunschweig und Potsdam – und erspart so allen Beteiligten mögliche weitere Auseinandersetzungen. Denn die beiden Hochschulen hatten angekündigt, die „Honorarprofessur“ zu widerrufen, wenn das frühere Bonner Doktorexamen endgültig unter den Tisch falle. Mit Mathiopoulos’ Antrag auf „Verabschiedung“ aus den professoralen Rechten und Pflichten ist ein solcher Widerruf aber unnötig geworden, wie Uni-Sprecherinnen nun betonen.

Anwalt Gysi sieht Mathiopoulos als Opfer von Diskriminierung

Das meint auch der renommierte Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz, der die Uni Bonn im Streit um Mathiapoulos’ Doktorhut vertreten hatte. Anders als in der Promotion sieht Gärditz in der Honorarprofessur lediglich eine Würde mit Titel, die der Begünstigte wie Ehrungen anderer Art jederzeit zurückgeben kann.

Gregor Gysi, Mathiopoulos’ bundesweit bekannter Anwalt, erklärt seine Mandantin jetzt in einer Presseerklärung zum Opfer von „Neid und Missgunst“ gegenüber Ausländern und Frauen. Mathiopoulos wurde 1956 als Tochter griechischer Eltern in Bonn geboren. Für Gysi ging es im ganzen Rechtsstreit um die Doktorarbeit „nur vordergründig“ um Plagiatsfragen, in Wirklichkeit um die „Diskriminierung und Diffamierung“ einer Vorzeigefrau, die eine erfolgreiche Doppelkarriere als Bankmanagerin wie Unternehmensberaterin und zugleich als „herausragende Wissenschaftlerin“ gemacht habe. Der Anwalt hält es „für mehr als zweifelhaft“, dass „ein ähnliches Schicksal auch einem Mann ohne Migrationshintergrund widerfahren wäre“.

Bonner Fakultätsmitglieder, die solche Vorhaltungen für verleumderisch halten, sucht Rechtsexperte Gärditz mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit zu beruhigen. Danach kann es statthaft sein, „die persönliche Wahrnehmung von Ungerechtigkeiten in subjektiver Emotionalität in die Welt zu tragen“. Dieses spontane „Recht auf Gegenschlag“ hängt nicht vom Wahrheitsgehalt ab.

Plagiatsverdacht bei Verleihung von Honorarprofessuren übergangen

Die ganze Geschichte war tatsächlich verwickelter, als sie im Endergebnis erscheint. Alles begann mit einem Plagiatsverdacht gegen die Dissertation, die sogleich ein Fachkollege erhob. Das war 1989. Die Uni Bonn bestellte eine Untersuchungskommission, die gravierende Zitiermängel, aber keine Täuschungsabsicht feststellte und deshalb den Doktortitel nicht entzog.

Die Vorwürfe waren damit keineswegs ausgeräumt, wurden aber bei der Verleihung der Professorentitel 1995 und 2002 übergangen. So schrieb etwa der renommierte Politikprofessor Claus Leggewie in seinem Braunschweiger Gutachten, die Dissertation sei „vor allem von außerwissenschaftlicher Seite zu Unrecht und ohne Grundlage angegriffen worden“. Mit Mathiopoulos habe man einen „großen Fisch“ an der Angel, über den die Hochschule zu einem internationalen „Kreuzungspunkt“ von Wissenschaft und Politik werden könne. Die Kandidatin war damals eine hoch angesehene Politikberaterin mit weltweiten Kontakten, in der Wissenschaft bewundert, von manchen auch gefürchtet. Heute bezeichnet Leggewie seine Empfehlung als Fehler.

Zitierfehler 2011 umfänglich dokumentiert

Die Geschichte hätte man auf sich beruhen lassen können, wenn nicht die private Plagiatplattform Vroniplag Wiki die Zitierfehler in der Dissertation des „großen Fisches“ 2011 umfänglich dokumentiert hätte. Unter diesem Druck gelangte die Bonner Fakultät im folgenden Jahr zur vernichtenden Neubewertung der alten Prüfungsschrift. Ihr Rechtsberater Gärditz erklärt jetzt ganz offen: „Die Fakultät wäre froh gewesen, wenn sie den Fall nicht (noch einmal) bekommen hätte.“

Damit ist die akademische Karriere von Mathiopoulos aber immer noch nicht zu Ende. Ab Sommersemester übernimmt sie für zwei Jahre eine Gastprofessur an der China Foreign Affairs University in Peking, der viel beschworenen „Wiege der chinesischen Diplomatie“. Am Ende des Gastspiels erreicht die Dozentin das Rentenalter, „und dann endet die Lehre zwingend“, wie sie sagt. Bis dahin will Mathiopoulos aber unbedingt auf Weltniveau durchhalten.

Hermann Horstkotte

Zur Startseite