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Wissen: Schering-Preis an Londoner Forscher Schulverweigerer klagen

Der mit 50 000 Euro dotierte Ernst-Schering-Preis geht an die Rheumaforscher Ravinder Maini und Marc Feldmann vom Imperial College London. Das teilte die Schering-Stiftung am gestrigen Mittwoch mit.

Der mit 50 000 Euro dotierte Ernst-Schering-Preis geht an die Rheumaforscher Ravinder Maini und Marc Feldmann vom Imperial College London. Das teilte die Schering-Stiftung am gestrigen Mittwoch mit. Die beiden Mediziner konzentrierten sich bei der Erforschung des Gelenkrheumatismus auf Zytokine. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von körpereigenen Eiweißstoffen, die bei der Gelenkentzündung eine wichtige Rolle spielen. Es gelang ihnen, den Tumornekrosefaktor-alpha, kurz TNF, als entscheidendes Zytokin herauszufinden. Dieses Eiweiß hat wesentlichen Anteil an selbstzerstörerischen Entzündungen im Organismus – bei Rheuma, Schuppenflechte, Bechterew-Krankheit und bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen. Die Wissenschaftler waren vom Laborversuch bis zur Erprobung am Menschen maßgeblich an der Entwicklung von Wirkstoffen beteiligt, die TNF blockieren und so chronische Leiden deutlich bessern können. Marc Feldmann ist bereits Träger des Lasker-Preises, des „amerikanischen Nobelpreises“. Der Schering-Preis wird am 28. September in Berlin verliehen. wez

In Deutschland kommt er juristisch nicht mehr weiter – jetzt zieht er vor ein EU-Gericht: Der Bremer Familienvater Tilman Neubronner, der mit seinen beiden Söhnen vor der deutschen Schulbesuchspflicht nach Frankreich geflohen ist, plant nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), damit Moritz und Thomas auch in Deutschland legal zu Hause statt in der Schule unterrichtet werden können.

Vor genau zwei Jahren hatte der Fall Neubronner für großes Aufsehen gesorgt: Vater und Söhne zogen aus Bremen zunächst auf die Kanaren und dann nach Südfrankreich, während die Mutter an der Weser blieb, um hier ihren Buchverlag weiterzuführen. Seitdem sieht sich die komplette Familie nur noch bei abwechselnden Besuchen.

Moritz (13) und Thomas (10) hatten in Deutschland zunächst Grundschulen besucht, klagten aber über Albträume, Bauch- und Kopfschmerzen. Deshalb unterrichteten die freiberuflichen Eltern die Söhne seit 2005 zu Hause und kooperierten dabei mit einer Grund- und einer Fernschule. Die Bremer Schulbehörde lehnte die nötige Befreiung von der Schulpflicht ab und verhängte Zwangsgelder. Als die Eltern zudem den Entzug des Sorgerechts befürchteten, verlegten Vater und Söhne ihren Hauptwohnsitz nach Frankreich, wo Heimunterricht erlaubt ist, wie auch in vielen anderen Ländern.

Parallel versuchte die Familie, vor deutschen Gerichten doch noch eine Genehmigung für das „Homeschooling“ einzuklagen. Doch das Oberverwaltungsgericht Bremen entschied im Februar 2009, dass Heimunterricht nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt sei, etwa bei Diplomaten, Schaustellern oder schwer Kranken. Das OVG berief sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und erlaubte der Familie auch nicht, gegen das Urteil Revision einzulegen, da die Rechtslage eindeutig sei. Eine Beschwerde dagegen blieb erfolglos.

„Damit ist klar, dass wir in Deutschland juristisch nicht weiterkommen“, sagt Neubronner. Sein Anwalt bereite jetzt eine Klage vor dem EuGH vor. Die geplante Begründung: Der Familienvater würde gerne weiterhin im Verlag seiner Frau mitarbeiten, könne dies aber nicht mehr, weil er dann die Kinder auf eine Schule schicken müsste. Daher würden seine freie Berufsausübung und seine Bewegungsfreiheit innerhalb der EU eingeschränkt.

Die Erfolgschancen der Klage sieht Neubronner bei „fifty-fifty“. Er sehe, wie „fantastisch“ sich seine Söhne entwickelten. Dabei lernten sie überwiegend eigenständig. Das sei zwar nicht immer das, was sie in der Schule lernen würden. Aber dafür würden sie vieles andere lernen, etwa ihr Leben zu organisieren oder kreativ zu sein und für die Nachbarn Theater zu spielen.

Aber das ständige Hin- und Herpendeln zwischen Südfrankreich und Bremen „kostet uns einen Haufen Geld und unendlich viel Zeit“, sagt Neubronner. Deshalb hofft die Familie, dass sie vor dem EuGH doch noch recht bekommt: „Wir wollen wieder herkommen, und zwar ganz legal.“ Eckhard Stengel

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