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Wissen: Uni-Rektoren fordern Milliarden

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat die Politiker in Bund und Ländern aufgefordert, den Hochschulen jährlich drei Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Diese Summe werde bis zum Jahr 2020 benötigt, um neue Studienplätze für die steigenden Studienanfängerzahlen zu finanzieren.

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat die Politiker in Bund und Ländern aufgefordert, den Hochschulen jährlich drei Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Diese Summe werde bis zum Jahr 2020 benötigt, um neue Studienplätze für die steigenden Studienanfängerzahlen zu finanzieren. Genauso notwendig sei eine Verbesserung der Lehre in den neuen Studiengängen mit den Bachelor- und Master-Abschlüssen. In den Zusatzkosten von drei Milliarden Euro jährlich seien auch die Investitionen enthalten, die für den Neubau und die Sanierung von Lehrgebäuden benötigt werden.

Die HRK reagiert damit auf die neueste Prognose der Kultusminister über die steigenden Zahlen von Abiturienten und Studienanfängern. Allein zwischen 2011 und 2015 müssten 275 000 neue Studienplätze geschaffen werden.

Die Rektoren wollen sich auch für beruflich Qualifizierte öffnen. Das bedeutet, dass erfolgreiche Berufstätige auch ohne Abitur zugelassen werden können. Um die bislang völlig unübersichtlichen Regelungen zu vereinfachen, schlägt die HRK folgendes Verfahren vor: Der klassische Lehrling, der seinen Abschluss vor der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer erreicht hat, kann sich um einen Studienplatz bewerben. Zuvor muss er jedoch eine Hochschulzugangsprüfung bestanden oder ein Probestudium absolviert haben. Wird er zugelassen, kann er an eine andere Hochschule wechseln, aber nur im ersten Studienjahr. Das Fach darf er nicht mehr ändern.

Bewerber mit Meistertitel oder vergleichbarem Abschluss werden ohne Auswahlverfahren zugelassen, aber nur dann, wenn ihr Studienfach ihrer beruflichen Vorbildung entspricht. Eine Hebamme könnte sich für Medizin oder für ein Studium im sozialen Bereich bewerben, eine Erzieherin für einen Lehramtsstudiengang. Ein Handwerksmeister könnte sich zum Beispiel für ein Ingenieurstudium entscheiden. Für ausbildungsfremde Fächer müssten auch Meister eine Hochschulzugangsprüfung oder ein Probestudium absolvieren. Die HRK machte zugleich deutlich, dass die Aufnahme zusätzlicher Bewerber Kosten verursacht – und verlangte eine entsprechende Finanzhilfe von Bund und Ländern. Uwe Schlicht

Uwe Schlicht

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