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Verfassungsreform: Schavan schlägt ein bisschen mehr Bund bei Unis vor

Der Bund soll in Zukunft nicht nur „Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen“ fördern können, wie es bislang im Grundgesetz steht, sondern „Einrichtungen und Vorhaben“ an Hochschulen. 

So schlägt es Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) erwartungsgemäß in ihrem jetzt vorgelegten Entwurf zu einer Änderung des Grundgesetzes vor. Mit dem neuen Wortlaut soll „eine langfristige Förderung von exzellenten Einrichtungen ermöglicht“ werden, unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung an einer Hochschule oder an einer außeruniversitären Einrichtung handelt“, heißt es zur Begründung.

Schavans Vorstoß war von Experten bei einer Bundestagsanhörung kritisiert worden: Er ziele nur auf die Förderung einzelner exzellenter Einrichtungen und werde die Kluft zwischen den Hochschulen vertiefen. Die SPD im Bundestag hat bereits angekündigt, sie werde die Verfassungsreform nicht mittragen, das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Schulwesen müsse zugleich fallen.

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