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Wissen: „Wartesemester begrenzen“

Gericht: Sechs Jahre bis zum Studienplatz sind zu viel

Überlange Wartezeiten auf ein Studium sind nach einem Gerichtsbeschluss womöglich verfassungswidrig. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat jetzt die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) per einstweiliger Verfügung verpflichtet, vier Studienbewerber vorläufig für die Tier- beziehungsweise Humanmedizin zuzulassen. Die Bewerber hätten zum Wintersemester keinen Studienplatz bekommen, obwohl sie seit sechs Jahren auf eine Zulassung warten. Das überschreite „die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen“, teilt das Gericht mit, das sich auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus clausus beruft.

Zwar dürften Medizinstudienplätze in erster Linie auf Grundlage der Abinote vergeben werden. Bewerber mit schwächeren Noten müssten aber „zumindest eine realistische Chance auf Zulassung haben“, heißt es. Dies sei bei Wartezeiten von mehr als sechs Jahren aber nicht mehr der Fall. Ein Knackpunkt sei, dass die Wartezeit dann über der eigentlichen Studiendauer liege. Verschärfend komme hinzu, dass sich die Wartezeit für Medizinstudiengänge immer weiter erhöhe. Das Gericht muss sich jetzt im Hauptsacheverfahren genauer mit der Thematik befassen. Theoretisch könnte die Klage bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen. tiw

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