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Studenten und Nachwuchswissenschaftler sitzen in der Bibliothek und arbeiten an ihren Laptops.

© Mike Wolff

Betreuung von Abschlussarbeiten: Was Masterkandidaten von ihren Profs erwarten können

„Machen Sie mal!“, hören Studierende, die eine Abschlussarbeit schreiben. Regeln für Betreuung von Master- oder anderen Examensarbeiten existieren kaum. Doch es gibt gute Beispiele.

Anfang August erfährt Hanna Solms die Note für ihre Masterarbeit: befriedigend. Sie ist enttäuscht, geärgert hat sie sich allerdings schon länger. Von der Professorin, die ihre sprachwissenschaftliche Arbeit an der Berliner Humboldt-Universität betreute, fühlte Solms sich im Stich gelassen. Stellte sie ihrer Betreuerin per E-Mail eine Frage, kam oft keine Antwort. Bot Solms ihr ein Kapitel zur Besprechung an, winkte die Professorin ab: „Machen Sie einfach mal.“ „Sie ist gar nicht darauf eingegangen, dass ich Probleme hatte“, erzählt Solms. „Ich hatte das Gefühl, dass sie das Thema meiner Arbeit nicht interessiert.“

Die Betreuung hatte Solms sich anders vorgestellt – auch weil sie anderes gewohnt war. Solms, die in Wirklichkeit anders heißt, hat in Hessen und den USA studiert und weiß, „dass die Uni kein Kindergarten ist, wo man bei jedem Schritt an die Hand genommen wird“. Der Professor, der ihre Bachelorarbeit begleitete, gratulierte ihr immerhin per Mail zum guten Ergebnis. Motiviert begann sie ihren Master, bei ihrer späteren Betreuerin hatte Solms zuvor eine „gute“ und eine „sehr gute“ Hausarbeit geschrieben. Die Abschlussarbeit jedoch fiel ihr schwer. Mit dem Thema habe sie sich „gequält“, sagt Solms. Weil sie befürchtet habe, es könnte sich negativ auf die Benotung auswirken, habe sie aber auch nicht ständig nachfragen wollen, ob ihre E-Mails angekommen seien. „Ich hätte selbstbewusster sein sollen“, sagt sie im Rückblick.

Hanna Solms ist mit ihrem Betreuungsfrust nicht allein. Studierende berichten von Professoren, die sich in der Sprechstunde nicht an den Prüfling erinnern, der vor ihnen sitzt. Bachelorstudenten klappern die wenigen Professorinnen ab, die überhaupt noch in den unteren Semestern unterrichten, nur um mit dem Verweis auf drei Ordner voll laufender Abschlussverfahren abgelehnt zu werden. Die zehnminütigen Sprechstunden reichen oft nicht, um Probleme zu besprechen. Meist sind sie auf Wochen ausgebucht.

Unterschiedliche Erwartungen an die Selbstständigkeit der Studenten

Welche Betreuung können Studierende einfordern? Wann müssen sie selbstständig arbeiten? Anika Langmann, verantwortlich für Qualifizierung Lehrender im Projekt „Support für die Lehre“ an der Freien Universität Berlin (FU), sagt, dass die Betreuung von Abschlussarbeiten noch immer ein „Stiefkind der Hochschuldidaktik“ sei. Zwar komme das Thema bei Dozentenfortbildungen immer mal wieder zur Sprache, aber eher als „informelle Diskussion“. Betreuung sei immer vom Fachbereich und einzelnen Prüfer abhängig. „Die Erwartungen der Lehrenden, wie selbstständig Studierende sein sollten, sind oft sehr unterschiedlich“, sagt sie.

Die Betreuungsprobleme bei Abschlussarbeiten werden gerne mit denen von Doktorarbeiten verglichen, über die gerade viel diskutiert wird. Doch die FU-Ethnologin Bettina Beer widerspricht. Eine Doktorarbeit sei eine eigenständige wissenschaftliche Leistung, eine Masterarbeit dagegen „viel stärker formalisiert“. Bei der Masterarbeit sind Seitenlänge und Schreibzeit festgelegt, Studierende weisen etwas nach, das sie gelernt haben, und müssen nicht auf „superneue Ideen kommen“, sagt Beer. Ihr Kollege, der Deutschdidaktiker Marcus Schotte, stellt allerdings fest, dass „Studierende weitaus mehr Betreuung bei Arbeiten fordern als zuzeiten der Magisterstudiengänge“. Arbeiten in den Bachelorprogrammen seien „sehr betreuungsintensiv“ mit mehrfacher Beratung zu Gliederung und Literatur in der Sprechstunde. Grund für die Unselbstständigkeit der Studierenden sieht er in der „Verschulung der Studiengänge und Normierung der Prüfungsformate“.

Ein Vizepräsident: "Betreuung kann man schlecht normieren"

In den Prüfungsordnungen ist meist nur vage formuliert, welche Betreuung Studierenden zusteht. An der Philosophischen Fakultät II der Humboldt-Universität (HU), an der Hanna Solms ihre Arbeit eingereicht hat, steht in der Prüfungsordnung, dass der Professor „das Thema der Masterarbeit nach einer Besprechung mit dem Studierenden“ vergibt und die „Betreuung und ein Gutachten“ übernimmt. Ein Masterkolloquium sei an der Fakultät nicht vorgesehen, teilt die Referentin für Lehre und Studium, Barbara Gollmer mit. Der Vizepräsident für Studium der HU, Michael Kämper-van den Boogaart, ergänzt, dass man Betreuung und Begutachtung von Abschlussarbeiten „schlecht normieren kann“.

In Berlin könnten sich Professoren diese Aufgaben grundsätzlich nicht auf ihre Lehrverpflichtung anrechnen lassen. Dass die HU laut Hochschulverträgen jedes Jahr 750 Studierende mehr aufnehmen muss, ohne Geld für zusätzliche Dozenten zu bekommen, führt laut Kämper außerdem dazu, dass sich „die statistischen Betreuungsverhältnisse“, also die Zahl von Studierenden pro Professor, „ungünstig entwickeln“ und „die Belastungsgrenze der Prüfungsberechtigten überschritten wird“.

Der Kurs "Betreutes Selbststudium" reichte nicht aus

Auch die Didaktikerin Anika Langmann möchte bei Richtlinien für die Betreuung „vorsichtig sein“. In den Kursen, die ihr Team anbietet, „achten wir darauf, die Verantwortung bei den Lehrenden zu belassen“. Für gute Betreuung gelten für sie ähnliche Regeln wie für gute Lehre: „Ich muss den Studierenden klarmachen, was ich von ihnen erwarte, damit sie eine Chance haben, die Anforderungen zu erfüllen.“ Während ihres Masterstudiums sei nur eine Veranstaltung zur Vorbereitung auf die Masterarbeit angeboten worden, das „Betreute Selbststudium“, sagt Hanna Solms. Dort lernte sie, Forschungsliteratur zusammenzufassen. „Meine Probleme bei der Masterarbeit konnte ich damit nicht lösen.“

Die Ethnologin Bettina Beer schließt mit ihren Masterkandidaten Betreuungsvereinbarungen ab, in denen festgelegt wird, dass beide Seiten beitragen. Noch bevor sie unterschreibt, verlangt Beer von Studierenden ein Exposé und eine Liste bereits gelesener Literatur. Damit stellt sie sicher, dass ein Thema genügend eingegrenzt ist. Vor der Abgabe liest sie ein von den Studenten ausgewähltes Kapitel und gibt Feedback. Andere Kapitel müssen Studierende anhand dieser Kritik selbst überprüfen.

Bei den FU-Germanisten ist ein Master-Kolloquium Pflicht

„Sonst zensiere ich ja später meine eigenen Verbesserungen“, sagt Beer. Sie betreut möglichst nur Studierende, die sie zuvor unterrichtet hat. Regelmäßig bietet sie auch ein Masterkolloquium an, an dem schon Bachelorstudenten teilnehmen können, denn die Probleme sind ähnliche: „Die meisten Themen sind zu groß angelegt“, sagt Beer. Die Gruppe im Kolloquium kann helfen, einen Schwerpunkt setzen. Auch Formales wird besprochen, etwa wie man Internetquellen belegt. Am Institut für Germanistik der Freien Universität ist so ein Kolloquium für Masterstudierende mittlerweile Pflicht.

Sehnsucht nach einer Rückmeldung der Professorin

Beer ist gleichwohl gegen eine strikte Formalisierung der Betreuung. Sie will sich nicht vorschreiben lassen, wie oft sie mit ihren Studierenden kommuniziert. Mit manchen tausche sie intensiver E-Mails aus, etwa wenn jemand an einem ähnlichen Projekt wie sie forscht. Andere Studierende tauchten ab und erschienen erst zur Abgabe wieder in der Uni.

Hanna Solms wartet jetzt auf ihre Gutachten, von denen sie sich Auskunft erhofft. Sie versteht nicht, warum von ihrer Professorin so gar keine persönliche Rückmeldung kam, auch nach der Korrektur nicht. Sie hätte sich schon über eine kurze Notiz gefreut. Gerade weil es so schlecht gelaufen ist.

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