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Bezahlt vom Staat. Der DGB will darum mehr gesellschaftliche Kontrolle.

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DGB will "mehr Demokratie" in Unis: Weg mit den Räten

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) will die Hochschulräte abschaffen. Ihre Arbeit sei intransparent, ihre Mitglieder könnten „bei persönlichen Verfehlungen nicht einmal abberufen oder abgewählt werden“.

„Mehr Demokratie statt unternehmerischer Hochschulräte!“ lautet die Überschrift über einem dreiseitigen Papier, das dem Tagesspiegel vorliegt. Seit drei Jahrzehnten würden Hochschulen „nach dem Vorbild von Wirtschaftsunternehmen“ umgebaut. „Sichtbares Zeichen“ dieser Entwicklung seien die Hochschulräte, die den Aufsichtsräten von Unternehmen nachempfunden seien. Das habe „die demokratische Teilhabe an den Hochschulen begrenzt“, heißt es in dem Papier. Die Arbeit der Hochschulräte sei intransparent, ihre Mitglieder könnten „bei persönlichen Verfehlungen nicht einmal abberufen oder abgewählt werden“.

Tatsächlich haben die Länder die Zusammensetzung und Aufgaben der Hochschulräte oder Kuratorien geändert. Den Hochschulen wurde mehr Autonomie vom Staat gewährt. Statt der bis dahin üblichen Besetzung der Kuratorien mit Vertretern von Parteien, Gewerkschaften und Arbeitgebern, wurden nun Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in die Räte berufen. Berlins Hochschulen haben dabei auf Kompromisse zwischen neuen und alten Kuratorien gesetzt.

Der DGB ist der Auffassung, die Räte würden „die Vielfalt der Gesellschaft“ „nicht einmal im Ansatz“ abbilden: „Es dominiert die Arbeitgeber- und Wirtschaftslobby; insbesondere die Konzerne und die Finanzwirtschaft“. Studierende, nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter oder Gewerkschaften seien „nur marginal vertreten“, Frauen mit einem Anteil von nur 22 Prozent „deutlich unterrepräsentiert“. Dabei mache die überwiegend öffentliche Finanzierung der Hochschulen ihre parlamentarische Kontrolle „zwingend notwendig“. In Kuratorien müssten wieder „die verschiedenen gesellschaftlichen Interessengruppen“ vertreten sein, auch die Gewerkschaften. Die Kuratorien müssten auch ein Initiativ- und Antragsrecht im Akademischen Senat haben.

Der DGB antwortet mit dem Papier auf eine Erklärung von 40 Vorsitzenden von Hochschulräten (siehe Tsp. vom 2. Februar). Darin hatten sich die Unterzeichner für den Erhalt der Gremien ausgesprochen, aber auch kritische Hinweise gegeben. So plädierten sie zwar dafür, dass die Hochschulräte die Uni-Leitungen mitbestimmen – aber nur gemeinsam mit dem Akademischen Senat. Bei der Zusammensetzung der Räte solle es keine „Proporzvorgaben“ geben, doch „ein breites Spektrum von Erfahrungswissen“ solle vertreten sein. Die Räte sollten auch gegenüber den Parlamenten Rechenschaft über ihre Arbeit ablegen.

Hintergrund der Debatte ist, dass in manchen Bundesländern die Räte mit viel Macht ausgestattet sind und etwa den Präsidenten der Hochschule bestimmen dürfen. Das hat zu Abwehrreaktionen an der Basis von Hochschulen geführt. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind die Räte von den neuen rot-grünen Regierungen infrage gestellt worden.

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