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Die Diskussion anzetteln. Wolfgang Tiefensee (SPD) will die Zeit nach dem Hochschulpakt für die Hochschulen absichern.

© picture alliance / dpa

Hochschulfinanzierung: "Wir dürfen keine Zeit verlieren"

Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) fordert einen neuen Vertrag zur Hochschulfinanzierung zwischen Bund und Ländern

Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) regt neue Milliardeninvestitionen in die Hochschulen an. Der Bund müsse unbefristet mit vier Milliarden Euro jährlich in die dauerhafte Finanzierung der Hochschulen einsteigen, schreibt Tiefensee in einem Zehn-Punkte-Papier an seine Ministerkolleginnen – und kollegen in Bund und Ländern. Mit dem Papier will Tiefensee eine Diskussion initiieren, da im Jahr 2020 der milliardenschwere Hochschulpakt ausläuft und im Jahr 2019 die Entflechtungsmittel entfallen, die der Bund den Ländern kompensatorisch für den Wegfall der gemeinsamen Aufgabe Hochschulbau zahlt.

„Es braucht einen neuen umfassenden Hochschulfinanzierungsvertrag von Bund und Ländern“, schreibt Tiefensee. „Wir dürfen keine Zeit verlieren.“ Bis Ende 2017 sollte der Vertrag vorbereitet sein, damit die neue Bundesregierung ihn 2018 mit den Ländern unterzeichnen könne.

1000 Euro vom Bund für Studierende in der Regelstudienzeit

Der Bund solle jährlich 1000 Euro für jeden Studierenden bereitstellen – und zwar für jeden Studierenden in der Regelstudienzeit. Das sei „einfacher und transparenter“ als das System   im Hochschulpakt, in dem Pauschalen auf der Basis von Prognosen überwiesen und Ausgleichs- und Rückzahlungen nachgelagert werden. Der jährliche Aufwand für den Bund würde etwa 1,8 Milliarden betragen, das seien etwa zehn Prozent der für einen Studierenden durchschnittlich anfallenden Kosten.

Um die Infrastruktur der Hochschulen zu stärken und die Finanzierungslücke von acht Milliarden Euro bis 2025 zu schließen, soll der Bund nach 2019 jährlich 1,6 Milliarden Euro für den Hochschulbau und Investitionen „in leistungsfähige IT-Infrastrukturen“ bereitstellen. Jährlich sollten 400 Millionen Euro in den Aufbau digitaler Lehr- und Forschungsplattformen fließen.

Außerdem solle die DFG-Programmpauschale von 22 Prozent auf 30 Prozent erhöht werden. Der Bund, der bislang 20 Prozent trägt, solle die Kosten für die Erhöhung übernehmen, ab dem Jahr 2021 wären das 600 Millionen Euro.

"Hochschulfinanzierung ist Aufgabe der Länder und des Bundes"

Tiefensee begründet die Notwendigkeit eines neuen Bund-Länder-Vertrags mit dem Auslaufen des Hochschulpakts im Jahr 2020. Die Zahl der Studierenden in Deutschland sei seit 2007 von 1,9 Millionen auf 2,7 Millionen gestiegen. Selbst wenn die Anfängerzahlen den Prognosen zufolge leicht zurückgehen, würden im Jahr 2025 mit 456000 Studienanfänger noch immer 100 000 mehr erwartet als 2007, als der Hochschulpakt in Kraft trat.

Die Hochschulfinanzierung sei bislang weitgehend eine Sache der Länder und werde es auch bleiben. So hätten die Länder im Jahr 2014 gemeinsam 23,1 Milliarden Euro für die Grundmittel der Hochschulen ausgegeben, der Bund fünf Milliarden. „Die Hochschulfinanzierung ist eine gemeinsame Aufgabe der Länder und des Bundes“, erklärt Tiefensee.

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