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ZVS: Studienplätze online

Auf der Hochschulrektorenkonferenz wurde beschlossen ein neues Serviceangebot für die Hochschulzulassung zu testen. Das neue ZVS-Verfahren soll Mehrfachbewerbungen und frei bleibenden Studienplätzen entgegenwirken.

Viele Abiturienten werden aufatmen. Wenn sie die Schulen verlassen und sich um einen Studienplatz bewerben, erlebten sie bisher häufig ein Chaos. Jetzt hat die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) einem neuen Serviceangebot für die Hochschulzulassung zugestimmt. „Die Situation, wie sie sich derzeit darstellt, ist für Studienbewerber nicht zumutbar. Es ist auch nicht hinnehmbar, dass Studienplätze frei bleiben“, sagte die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Margret Wintermantel, jetzt in Berlin.

Die HRK spricht sich dafür aus, zum Wintersemester 2009/2010 ein Übergangsverfahren zu erproben. Dies könne aber nur gelingen, wenn sich möglichst viele Hochschulen daran beteiligen. Vom Wintersemester 2010/2011 an soll dann auf Dauer ein „dialogorientiertes“ Verfahren eingeführt werden.

Das Problem der Mehrfachbewerbungen wäre gelöst

Das Übergangsverfahren sieht so aus: Alle Bewerber versenden ihre Unterlagen online an die Hochschulen ihrer Wahl. Jede Hochschule erstellt danach für jeden Studiengang Ranglisten der Bewerber. Diese Ranglisten werden bis zum 13. August 2009 an die Servicestelle der ZVS versandt. Danach können die Bewerber die Hochschulranglisten online einsehen und sich äußern, welches Studienplatzangebot sie annehmen wollen. Stimmt eine Hochschule der Wahl zu, steht der Immatrikulation nichts mehr im Wege. Aber der Name des Studenten wird zwangsläufig aus allen anderen Hochschulranglisten gestrichen. Damit wäre das Problem der Mehrfachbewerbungen gelöst.

Findet bei diesem Stand des Verfahrens ein Bewerber nicht seinen Wunschstudienplatz, muss er am 14. August 2009 eine verbindliche Referenzliste über Studienort und Studiengang einreichen. Auf dieser Grundlage erfolgt dann der letzte Schritt: Die ZVS vermittelt die Studienangebote, die dann noch an den Wunschhochschulen zur Verfügung stehen, an die Bewerber. Dieser letzte Schritt soll bis Anfang September kommenden Jahres abgeschlossen sein, damit alle Bewerber bis zum 15. Oktober, dem Semesterbeginn, immatrikuliert werden können.

Aber auch unter diesen verbesserten Bedingungen wird noch nicht jeder Bewerber einen Studienplatz finden. Deswegen soll in dem endgültigen Verfahren ab 2010 eine Clearingstelle die noch frei bleibenden Studienplätze bekannt geben.

Die Aufnahmebedingungen unterscheiden sich stark

Die HRK reagiert mit dem neuen System auf den ausufernden örtlichen Numerus clausus in Deutschland. Von den herkömmlichen Studiengängen mit den alten Abschlüssen Staatsexamen, Diplom und Magister haben 4170 einen örtlichen NC. 2692 der neuen Studiengänge mit dem Bachelor-Abschluss unterliegen ebenfalls einem örtlichen Numerus clausus. Dabei sind die Aufnahmebedingungen sehr unterschiedlich: Die Hochschulen können selbst bestimmen, ob sie einen Durchschnitt aller Abiturnoten für die Zulassung zugrunde legen oder bestimmte Noten besonders gewichten – wie Deutsch, Englisch, Mathematik oder Physik. Sie können Aufnahmetests verlangen oder Auswahlgespräche führen. Das alles kostet viel Zeit. Deswegen setzen die meisten Abiturienten auf Mehrfachbewerbungen: Sie bewerben sich in verschiedenen Fächern oder an zehn Hochschulen zugleich, um ihre Chancen zu verbessern.

Durch die Mehrfachbewerbungen verlieren die Hochschulen den Überblick. Keiner weiß, wie viele Studienbewerber am Ende chancenlos bleiben, obwohl noch freie Studienplätze vorhanden sind. Dabei haben sich SPD und CDU/CSU im Koalitionsvertrag verpflichtet, 40 Prozent eines Jahrgangs das Studium zu ermöglichen. Deswegen haben die Regierungen des Bundes und der Länder seit langem darauf gedrängt, die bisherige ZVS als Serviceeinrichtung für die Hochschulen und für die Studienbewerber neu zu beleben. Für den Um- und Ausbau stellt die Bundesregierung 15 Millionen Euro zur Verfügung. Uwe Schlicht

Uwe Schlicht

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