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Berlin: 14-Jährige nach Wodka-Exzess im Park bewusstlos

Nach einer Nacht in der Klinik ist sie wieder zu Hause. Disko „Q-Dorf“ verschärft Kontrollen

Eine 14-jährige Berlinerin ist am Sonntagabend nach einem Alkoholexzess bewusstlos in das Klinikum am Urban gebracht worden. Das Mädchen war so betrunken, dass es nicht mehr ansprechbar war. Sarah Al-S. soll mit einer zwei Jahre älteren Freundin in einem Kreuzberger Park eine 0,7-Liter Flasche Wodka getrunken haben – vermischt mit Eistee. Passanten hatten am Sonntagabend gegen 19 Uhr die Polizei alarmiert, weil sie in der Grünanlage hinter dem Tempodrom an der Möckernstraße die alkoholisierten Mädchen bemerkt hatten. Als die Polizei eintraf, kümmerten sich bereits Sanitäter der Feuerwehr um das bewusstlose Mädchen. Die 16-jährige Freundin war nur leicht betrunken, sie soll nur einen geringen Teil der Flasche getrunken haben. Eine zweite 16-Jährige war nüchtern. Wo sie den Alkohol her hatten, sagten die älteren Mädchen, die ebenfalls aus dem arabischen Raum stammen, nicht.

Die 14-Jährige wurde am Montag aus der Klinik entlassen, sagte eine Sprecherin des Krankenhauses. Den Promillewert wollte sie nicht verraten. Die Polizei hatte das Mädchen nicht pusten lassen, da keine Straftat vorliege. „Ihr geht es wieder gut“, sagte Sarahs Bruder gestern am Telefon. Wieso sich das junge Mädchen im Park betrunken hat, wollte der Bruder nicht sagen, „das ist mir egal“. Weitere Auskünfte lehnte er ab.

Erst am vergangenen Donnerstag war der 16-jährige Lukas W. an den Folgen eines Alkoholexzesses gestorben. Der Schüler war Ende Februar ins Koma gefallen. Er hatte 4, 4 Promille Alkohol im Blut und soll angeblich bis zu 50 Schnäpse getrunken haben. Sein Fall löste eine bundesweite Debatte um den Alkoholmissbrauch unter Kindern und Jugendlichen aus. Zahlreiche Politiker hatten ein generelles Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren sowie ein Verbot von Flatrate-Partys gefordert, bei denen zum Festpreis unbegrenzt getrunken werden kann. Die Bundesregierung und der Senat lehnten schärfere Gesetze ab. Stattdessen sollen die bisherigen Gesetze strikter angewandt werden.

Die ersten Diskotheken haben bereits reagiert: Im „Q-Dorf“ müssen Jugendliche seit dem Wochenende ihre Ausweise an der Kasse abgeben. Dafür bekommen sie ein blaues Bändchen um das Handgelenk, so dass die Barkeeper das Alter der Jugendlichen auf einen Blick kontrollieren können. Statt Schnaps gibt es nur Bier und Wein für 16- und 17-Jährige – in Maßen. Nach Angaben des Betreibers haben die Jugendlichen die Einschränkungen am ersten Wochenende akzeptiert. Verschiedenfarbige Bänder oder Verzehrkarten sind ein probates Mittel für den Jugendschutz, findet auch Stephan Büttner, Geschäftsführer des Fachverbandes Diskotheken im Hotel- und Gaststättenverband.

Allerdings finden die Disko-Betreiber auch Schlupflöcher: Auf der Homepage des „Halli Galli“ in Reinickendorf gibt es eine Mustervereinbarung zur „Übertragung von Erziehungsaufgaben“ zum Herunterladen. Übertragen die Eltern die Aufsicht auf eine Person über 21 Jahre, so dürfen sich Jugendliche auch nach 24 Uhr in einer Disko aufhalten – im Beisein der Aufsichtsperson. (mit cje)

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