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2020 liegt das Ende des Zweiten Weltkrieges 75 Jahre zurück. Rot-Rot-Grün will den 8. Mai deshalb einmalig zum Feiertag machen.

© Patrick Pleul/dpa

Update

75. Jahrestag der Befreiung: Rot-Rot-Grün will 8. Mai 2020 einmalig als Feiertag in Berlin

2019 kommt für Berliner der Frauentag am 8. März als zusätzlicher Feiertag. Damit das klappt, müssen die Bezirke jetzt handeln.

SPD, Grüne und Linke wollen den 8. Mai im Jahr 2020 zum Feiertag erklären. Ein entsprechender Antrag der drei Koalitionäre wird am Donnerstag im Plenum des Abgeordnetenhauses zur Abstimmung gestellt. Da Rot-Rot-Grün dort über eine Mehrheit verfügt, gilt die Annahme des Antrags als sicher.

Kompromiss bei R2G

Der Antrag auf Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes behandelt neben dem einmalig für das Jahr 2020 als Feiertag vorgesehenen 8. Mai auch die dauerhafte Einführung eines allgemeinen Feiertags am 8. März, dem internationalen Frauentag. Über diesen war in den vergangenen Wochen heftig zwischen den Koalitionspartnern gerungen worden. Nachdem erst Linke und wenig später die SPD jeweils eigene Vorschläge verworfen und den Weg für den 8. März freigemacht hatten, zogen die Grünen auf ihrem Parteitag Ende November schließlich nach.

Anlass für den einmalig für das Jahr 2020 vorgesehenen Feiertag ist der 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des zweiten Weltkrieges in Europa am 8. Mai 1945. Im Antrag ist ebenfalls vorgesehen, den 8. Mai genau wie den 17. Juni als Tag des Volksaufstandes von 1953 in die Liste der Gedenk- und Trauertage Berlins aufzunehmen.

Dauerhafter Feiertag?

Darüber hinaus wird es auf dem Parteitag der Linken am Wochenende einen Antrag aus dem Bezirksverband Marzahn-Hellersorf geben, den 8. Mai als "Tag der Befreiung" zum gesetzlichen Feiertag zu machen. Dieser wird aber wohl keine Mehrheit erhalten. Der Landesvorstand wiederum beantragt, den 8. März zum Feiertag zu machen. Wird der Antrag angenommen, hätte sich nach den Parteitagsbeschlüssen von SPD und Grünen auch der Linken-Parteitag für die Einführung des 8. März als allgemeinen Feiertag ausgesprochen.

Zwischenzeitlich aufgekommene Zweifel daran, dass die kurzfristige Einführung des Feiertages am 8. März 2019 zu Problemen bei Verwaltung und Behörden wie Feuerwehr und Polizei führen könnten, räumte Innenstaatssekretär Torsten Akmann in seiner dem Tagesspiegel vorliegenden Antwort auf die Anfrage Daniel Weseners, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, mehrheitlich aus. Zwar könne die Anpassung der Dienstpläne beispielsweise in den Berliner Bürgerämtern acht Wochen bis rund drei Monate dauern, "die öffentliche Diskussion über einen neuen gesetzlichen Feiertag ermöglicht es den Dienststellen bereits, Vorsorge bei ihren Planungen zu treffen." Zur Erinnerung: Der tatsächliche Beschluss zur Einführung des 8. März als Feiertag fällt voraussichtlich am 24. Januar, danach wird die Gesetzesänderung im Amtsblatt vermeldet und tritt dann in Kraft.

Bezirke in der Pflicht

Daniel Wesener erklärte dazu: „Gut, dass ein neuer Berliner Feiertag am 8. März schon 2019 allen Berlinerinnen und Berlinern zugute kommen kann, selbst wenn er erst kurzfristig vom Parlament beschlossen wird. Die Voraussetzung ist aber offenbar, dass etliche Ämter und Behörden schon jetzt mit den Vorbereitungen beginnen - genau das müssen der Senat und die Bezirke jetzt gewährleisten." 

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