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Bei größeren Demonstrationen in Berlin ist ein Mundschutz jetzt Pflicht.

© imago images/Petra Schneider

Ab 50 Teilnehmenden: Diese Corona-Regeln gelten jetzt für private Feiern und Demos

Auch private Gastgeber müssen ein Hygienekonzept haben und auf den Mindestabstand achten. Bei größeren Demonstrationen gibt es eine Maskenpflicht.

Für größere private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstagspartys gelten ab Samstag in Berlin schärfere Regeln. Die Gastgeber müssen ein Hygienekonzept haben und dieses auf Verlangen etwa der Polizei oder des Ordnungsamtes vorlegen.

Zudem müssen sie Sorge dafür tragen, dass die Mindestabstandsregel von 1,50 Meter eingehalten wird. Die Vorgabe gilt für Feiern ab 50 Teilnehmern - und zwar drinnen wie draußen, in Wohnungen oder anderswo. Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) hatte nach dem Senatsbeschluss am Dienstag gesagt, dass es auch Kontrollen geben kann.

Die Senatsverwaltung hat auch eine Muster-Checkliste zum Hygienekonzept für private Feiern erstellt.

Für Gaststätten gelten ebenfalls neue Corona-Regeln: Die Pflicht zur Erfassung von Gästedaten besteht nun nicht nur für die Innenräume, sondern auch für die Außengastronomie.

Und nicht nur die Betreiber müssen sich daran halten, sondern auch die Gäste. Sie sind nunmehr verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Machen sie das nicht, droht ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro.

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Für geschlossene Gesellschaften in Gaststätten gelten ab Samstag die Corona-Vorgaben, die in anderen Gasträumen ohnehin schon praktiziert werden müssen: Dazu gehört etwa die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, solange man nicht am eigenen Platz sitzt.

Eine wichtige Neuerung gibt es schließlich für Demonstrationen: Bei öffentlichen Versammlungen mit mehr als 100 Teilnehmern gilt Maskenpflicht. Die Vorgabe soll auch bei einer geringeren Teilnehmerzahl gelten, wenn bei der Demonstration skandiert oder gesungen wird. Ausnahmen sind etwa für Autokorsos vorgesehen. (dpa)

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