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Berlin: Ärzte werden schärfer kontrolliert

Neue Qualitätskriterien für die Behandlung der Patienten. Doch private Kassen dürfen nicht prüfen

Die Anforderungen für Ärzte werden ab 2004 strenger. Zwei Beispiele: Laut dem Gesundheitsreformgesetz müssen niedergelassene Mediziner eine regelmäßige Fortbildung nachweisen. Bisher gab es die Pflicht zur Weiterbildung zwar auch, sie wurde aber nicht kontrolliert. Neue Regeln gelten auch für Radiologen: Sie müssen bei jeder Überweisung zur Röntgenuntersuchung prüfen, ob sie wirklich nötig ist – um die Strahlenbelastung für den Patienten zu minimieren.

Hintergrund: „Im Vergleich zu anderen Ländern gibt es im deutschen Gesundheitswesen zu viele Qualitätsdefizite“, sagt Klaus Kirschner (SPD), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag. Diese stellte auch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin fest. Bei Überprüfungen der Behandlungsqualität von Ärzten war sie wie berichtet auf zum Teil eklatante Mängel gestoßen. Manche Mediziner bestanden die Tests ihrer Fähigkeiten nicht, obwohl sie schon seit Jahren praktizieren. Andere operierten ambulant in hygienisch bedenklicher Umgebung.

Natürlich gebe es qualitative Unterschiede bei den Ärzten, sagt Ansgar Pett, Vorsitzender des Berufsverbandes der niedergelassenen Chirurgen Berlins. „So wie in jeder anderen Berufsgruppe auch.“ Wie aber soll der Patient den besten Arzt herausfinden? Der KV-Chef Manfred Richter-Reichhelm will erreichen, dass die Ärzte, die erfolgreich die Qualitätskontrollen bestanden haben oder nach besonderen Qualitätsstandards arbeiten, dies auch öffentlich machen dürfen. Man arbeite an einer Lockerung des Werbeverbots für Ärzte.

Für Privatpatienten allerdings wird die Auswahl schwieriger. Denn die privaten Krankenversicherungen (PKV) dürfen solche Qualitätskontrollen wie die KV nicht durchführen, heißt es beim PKV-Dachverband. Dazu sei man als private Branche nicht berechtigt. Nur auffälligen Medizinern, die ständige Korrekturbehandlungen nötig machten, könne man den Abrechnungsvertrag kündigen. Anders bei den gesetzlichen Kassen: Erfüllt ein Arzt die Qualitätskriterien nicht, darf er die Leistungen für Kassenpatienten auch nicht mehr abrechnen. Weiterbehandeln darf er trotzdem, Privatpatienten zum Beispiel.

Trotz der Sanktionsmöglichkeiten stoßen die Kontrollen bei manchen Ärzten durchaus auf Gegenliebe. Ansgar Pett von den niedergelassenen Chirurgen fordert sogar mehr. „Wir sind bereit, mit den Kassen Verträge zu schließen, die noch härtere Qualitätsvorschriften enthalten, um den Patienten mehr Sicherheit zu geben und die wenigen schwarzen Schafe der Branche herauszufiltern.“

Auch die Radiologen begrüßen die Kontrollen, wenn auch nicht in der Form wie derzeit. Wie berichtet, bestanden von 124 Ärzten, die Mammographien durchführen, also die Krebskontrolle der weiblichen Brust, elf die Prüfung nicht. Die Bedingungen seien praxisfern gewesen, kritisiert Hanjörg Meier-Duis, Vize-Vorsitzender des Berliner Radiologenverbandes. „Wir sollten nur anhand von Röntgenbildern Krebs diagnostizieren – ohne Möglichkeit, die Patientin zu befragen oder ihre Brust abzutasten.“

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