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Berlin: Alles muss raus – selbst mit Verlust

Schon zwei Wochen vor dem Winterschlussverkauf wird der Kunde mit Rabattaktionen heftig umworben

Bis zu 70 Prozent Rabatt erwartet der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels im Winterschlussverkauf, der am 27. Januar beginnt. Und das, obwohl die Preise vielerorts schon während des Weihnachtsgeschäfts stark gesunken waren. Derzeit sind Haushaltsartikel während der so genannten „Weißen Wochen“ besonders billig zu haben. Aber Branchenkenner sehen noch weiteren Spielraum bei den Preisen.

Vor allem kleinere Läden, die sonst weniger Rabatte gewähren können, „profitieren sehr stark vom Schlussverkauf“, sagt Jochen Brückmann von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin. Nils Busch-Petersen vom Einzelhandelsverband hält die jährliche Rabattaktion für unverzichtbar, um die Lager für neue Ware frei zu machen und die in den Beständen gebundene „Liquidität“ der Händler zu sichern. Dass es schon vor dem Schlussverkauf massenhaft Preisnachlässe gab, sei „ein Ausdruck der prekären Situation“ im Einzelhandel. In manchen Bereichen ist der Preiskampf so stark, dass die Mehrzahl der Läden rote Zahlen schreibt. Das gilt besonders für Lebensmittelhändler. Nach Angaben des Kölner Instituts für Handelsforschung erzielten diese im Jahr 2000 ein negatives Ergebnis (minus 4,8 Prozent). Für 2001 und 2002 liegen die Zahlen noch nicht vor, sie dürften sich aber weiter verschlechtert haben. In die Verlustzone gerieten besonders viele Schuhgeschäfte, Juweliere und Buchhandlungen.

„Die Gewinnmargen werden immer geringer“, sagt IHK-Experte Brückmann. „Plakative“ Preissenkungen gebe es meistens aber nur für einzelne Produkte. Ein Händler könne so neue Kunden gewinnen und den Umsatz erhöhen. Den Wegfall des Rabattgesetzes im Herbst 2001 sieht die IHK positiv. Noch herrscht keine völlige Freiheit. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb untersagt, mit zeitlich befristeten Preissenkungen zu werben.

Die IHK wünscht eine „deutliche Liberalisierung“ des Gesetzes: So sollten Jubiläumsverkäufe nicht nur alle 25 Jahre, sondern alle fünf Jahre möglich sein. Eine völlige Freigabe der Rabatte lehnt Brückmann jedoch ab, weil sie zu Lasten der kleineren Händler gehen würde.

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