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Berlin: Altersteilzeit: Zusätzliche Abfindungen

Der Senat hat gestern weitere Anreize für die Altersteilzeitarbeit im öffentlichen Dienst beschlossen, um so den Einstellungskorridor zu gewährleisten. Die Möglichkeit der Altersteilzeit gibt es seit 1998.

Der Senat hat gestern weitere Anreize für die Altersteilzeitarbeit im öffentlichen Dienst beschlossen, um so den Einstellungskorridor zu gewährleisten. Die Möglichkeit der Altersteilzeit gibt es seit 1998. Von den 32 000 Beschäftigten zwischen 55 und 65 haben bisher aber nur 1100 davon Gebrauch gemacht. Altersteilzeit bedeutet 50 Prozent Arbeit bei 83 Prozent der Bezüge und 90 Prozent Versorgungsansprüchen. Wer zwischen 55 und 59 in Altersteilzeit geht, muss mit 60 in Rente beziehungsweise mit 63 in Pension gehen. Das bedeutet Abschläge bei den Versorgungsansprüchen. Diese Hemmnisse will Innensenator Eckart Werthebach beseitigen. Angestellte und Arbeiter sollen daher als Teilausgleich für die Rentenabschläge eine Abfindung erhalten, durchschnittlich 24 000 Mark. Da dies für Beamte rechtlich nicht möglich ist, sollen sie bis 65 bleiben dürfen.

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