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Notarzteinsatz - Symbolbild.

© picture alliance / dpa

Amtsgericht Berlin-Tiergarten: Fußgängerin stirbt 16 Monate nach Unfall - Autofahrer erhält Bewährung

Eine Fußgängerin wurde von einem Autofahrer ohne Führerschein erfasst. Sie starb 16 Monate später. Der Täter erhielt nun Bewährung.

Vielleicht hatte Michael G. im Stillen gehofft, dass der Unfall ohne weitere Folgen für ihn bleiben würde. Doch die 67-jährige Fußgängerin, die er bei einer Autofahrt ohne Führerschein übersehen und erfasst hatte, erholte sich nicht mehr. 16 Monate nach dem Unglück in Köpenick starb sie. „Es tut mir so leid. Ich komme nicht klar damit“, sagte Michael G. am Mittwoch vor dem Amtsgericht Tiergarten. Dem 42-Jährigen wurde unter anderem fahrlässige Tötung zur Last gelegt.

Der Maler und Lackierer hätte gar nicht hinter dem Steuer sitzen dürfen: Bereits 2011 wurde G. zu 1400 Euro Strafe verurteilt, weil er mit einem gefälschten polnischen Führerschein unterwegs war. Dann erwischte ihn die Polizei im Februar 2015 ohne Fahrerlaubnis. Zehn Monate später war er wieder mit dem Auto seiner Mutter unterwegs. Zudem hatte er Spuren von Kokain im Blut, das er einen Tag zuvor mit Freunden konsumiert hatte.

„Ich wollte ihr wohl imponieren"

„Ich kann mir nicht erklären, warum ich die Frau auf der Straße übersehen habe“, sagte der Angeklagte. „Sehr schummrig“ sei es gewesen, als er am 14. Dezember 2015 gegen 17.30 Uhr die Friedrichshagener Straße befuhr. „Meine damalige Freundin war mit im Auto.“ Weihnachtsgeschenke hätten sie kaufen wollen. „Ich wollte ihr wohl imponieren.“ Sie habe nicht gewusst, dass er ohne Erlaubnis fuhr.

Die 67-jährige Brigitte S. kam vom Supermarkt. An einer „sehr dunklen Ecke“ wollte sich nach Angaben von Zeugen die Straße überqueren. „Ein Knall, dann flog sie über ein Auto und mir vor die Füße“, schilderte eine 38-Jährige. Erst kurz nach dem Unfall seien die Straßenlaternen angegangen.

Die Fußgängerin erlitt schwere Verletzungen am ganzen Körper. Sie habe monatelang im Wachkoma gelegen, hieß es am Rande des Prozesses. Sie war 69 Jahre alt, als sie verstarb – „an einer Entzündung im Bereich des Gehirns, die kausal auf das Unfallereignis mit dem Angeschuldigten zurückzuführen war“, so die Anklage.

Ein Unfall, wie er jedem passieren könnte

Michael G. sei zwar mit der dort zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von etwa 50 km/h gefahren, sagte der Ankläger in seinem Plädoyer. „Aber er hätte die Frau sehen und bremsen können, wenn er aufmerksam gewesen wäre.“ Und wenn es die Lichtverhältnisse nicht hergeben, dann sei eben die erlaubte Geschwindigkeit zu schnell. G. sei mehrfach ohne Führerschein gefahren. Auf eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten plädierte der Staatsanwalt.

Die Richter folgten der Verteidigerin und verhängten 18 Monate Haft auf Bewährung sowie ein Jahr Führerscheinsperre. Es sei ein Unfall gewesen, wie er jedem passieren könne. „Im Dämmerlicht ist ein Fußgänger plötzlich da, wo man ihn nicht erwartet.“ Ein Einfluss von Drogen sei nicht festgestellt worden.  Michael G. habe „nicht genug aufgepasst“. 

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