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Justizia.

© Helmut Vogler

Amtsgericht Frankfurt (Oder): Polizist wegen Bestechlichkeit verurteilt

Der ehemalige Pilot der Brandenburger Hubschrauberstaffel Andreas K. wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat am Montag den ehemaligen Piloten der Brandenburger Hubschrauberstaffel Andreas K. wegen Bestechlichkeit im besonders schweren Fall und Bankrotthandlungen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Die Strafe wurde auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt. Die Taten stammen aus den Jahren 2011 und 2012, die Anklage erst aus 2015. Die lange Dauer des Verfahrens und ein Teilgeständnis wurden zugunsten des Anklagten gewertet. Der ehemalige Beamte aus Wendisch-Rietz bei Storkow war bei der Polizei intern unter Verdacht geraten und hatte damit auch öffentlich Schlagzeilen produziert. Er kündigte schon kurz nach Bekanntwerden der Straftaten selbst bei der Hubschrauberstaffel und kam so einer Entlassung seines Dienstherrn zuvor.

Der 54-Jährige gab im Gerichtssaal zu, durch eine unerlaubte Nebentätigkeit mehr als 13 000 Euro zu Unrecht von einem privaten Flugunternehmen aus Schönefeld kassiert zu haben. Für das Geld erstellte er ein Betriebshandbuch für einen Hubschrauber, dass aber zu großen Teilen aus unerlaubten Kopien des Polizeilichen Betriebshandbuches bestand. Tsp

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