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Unfallort. Ende September starben auf der Autobahn am Schönefelder Kreuz 14 Insassen eines polnisches Busses. Foto: dpa

© dpa

Berlin: Anklage nach Busunglück

Berlinerin wird fahrlässige Tötung vorgeworfen Ihr Auto soll aber nicht zu schnell gefahren sein

Potsdam - Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat Anklage wegen des schweren Busunglücks am Schönefelder Kreuz erhoben. Nachdem am 26. September 2010 ein polnischer Reisebus gegen einen Brückenpfeiler geprallt war und 14 Insassen starben, muss sich nun eine 37-jährige Berlinerin wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Potsdam verantworten. Das sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Ralf Roggenbuck. Der polnische Reisebus war an jenem Sonntag auf der Autobahn am Schönefelder Kreuz mit einem Mercedes kollidiert, den die angeklagte Berlinerin steuerte. Der Bus prallte bei einem Ausweichmanöver gegen den Brückenpfeiler. Bei dem Unfall waren 38 Menschen verletzt worden, die in Kliniken in Brandenburg, Berlin und Sachsen zum Teil über Wochen behandelt worden sind.

Die Fahrerin des Unfallautos ist Polizistin, in dem Wagen saßen zwei Bekannte der Frau, die ebenfalls verletzt wurden. Die 37-Jährige hat bei der Auffahrt auf die Autobahn in Richtung Frankfurt an der Oder die Kontrolle über das Auto verloren. Es schlitterte von der linken Auffahrspur in wenigen Sekunden auf die rechte Spur der Autobahn und stieß dort an den geradeaus fahrenden Bus. Nach Tagesspiegel-Informationen geht das bei Unfällen übliche Dekra-Gutachten allerdings davon aus, dass die Frau auf der Zufahrt nur rund 40 Kilometer pro Stunde gefahren ist. Dies ist kein Verstoß gegen Straßenverkehrsbestimmungen. Die Frau soll beim Eintreffen auf der Autobahn jedoch stark beschleunigt haben, wodurch bei feuchtem Wetter die Hinterreifen des Mercedes durchdrehten, das Heck des Wagens ausbrach und das Auto ins Schleudern geriet. Die Anklage bezieht sich folglich auf das Beschleunigen bei kritischen Fahrbahnverhältnissen. Bei einer Verurteilung drohen der Berlinerin bis zu fünf Jahre Haft, jedoch ist auch eine Geldstrafe möglich. Aus Justizkreisen heißt es, es handele sich „um einen minderschweren Fall von fahrlässiger Tötung“. Von Raserei – wie in der Öffentlichkeit zunächst spekuliert worden war – könne keine Rede sein, sagten Verkehrsexperten. „Erhebliche Fahrfehler“ hätten die Ermittler nicht nachweisen können.

Das Busunglück hatte in Polen und Deutschland große Bestürzung ausgelöst. In dem Reisebus saßen Mitarbeiter des Forstamtes aus Zlocieniec in Westpommern, deren Familien und zwei Busfahrer. Sie waren auf dem Rückweg aus dem Urlaub in Spanien.Hannes Heine

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