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Berlin: Arbeitslosengeld: Der Anspruch auf Unterstützung ist schnell verloren

Faulheit soll sich nicht auszahlen. Hartnäckigen Drückebergern geht das Arbeitsamt durch den Entzug von Leistungen an den Geldbeutel.

Faulheit soll sich nicht auszahlen. Hartnäckigen Drückebergern geht das Arbeitsamt durch den Entzug von Leistungen an den Geldbeutel. Wer zwei Mal eine angebotene Stelle ohne hinreichenden Grund ablehnt und deswegen die Leistungen gesperrt bekommt, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe gänzlich.

Die Betroffenen müssen dann mit der Sozialhilfe vorlieb nehmen. Genau 719 Mal griffen die Berliner Arbeitsämter im vergangenen Jahr zu dieser Maßnahme. In den meisten Fällen wehren sich die Betroffen jedoch mit einer Klage vor dem Sozialgericht - und sind damit nach den Erfahrungen des Landesarbeitsamtes oft erfolgreich. "Das ist nicht besonders motivierend für unsere Arbeitsvermittler", sagt Landesarbeitsamtspräsident Klaus Clausnitzer.

Allerdings zählt in Bezug auf die Gesamtzahl der Leistungsempfänger nur ein Bruchteil der Arbeitslosen zu den schwarzen Schafen, die Arbeit konsequent verweigern und deswegen von der Zahlung ausgeschlossen werden. Sie machen gerade einmal 0,33 Prozent der insgesamt 216 000 Arbeitslosen aus, die Arbeitslosengeld oder -hilfe beziehen. Insgesamt sind in Berlin rund 274 000 Menschen ohne Beschäftigung gemeldet; rund 58 000 von ihnen haben aber keine Ansprüche auf Gelder vom Arbeitsamt. Dreimonatige Sperrzeiten wurden nach Angaben des Landesarbeitsamtssprechers Klaus Pohl öfter verhängt. 2055 Mal, weil eine Arbeit abgelehnt wurde. In 1167 Fällen wurde eine berufliche Qualifizierung nicht angetreten oder ohne triftigen Grund abgebrochen. Auch Arbeitslose, die ihre Beschäftigung selber gekündigt haben oder wegen vertragswidrigen Verhaltens von ihren Arbeitgebern gekündigt worden sind, müssen sich darauf einrichten, die ersten zwölf Wochen in der Arbeitslosigkeit kein Geld vom Arbeitsamt zu erhalten. Das sind mit 15 581 die weitaus meisten Fälle.

Die Arbeitsämter wissen, dass viele der von ihnen verhängten Sperrfristen bei einer Klage vor dem Sozialgericht keinen Bestand haben. Wenn es nach zwei Jahren zu einer ausführlichen Beweisaufnahme und Zeugenbefragungen kommt, kann der Sachverhalt oftmals nicht mehr richtig geklärt werden, weil sich der Personalchef beispielsweise nicht mehr genau an den Einzelfall erinnern kann. Oder es stellt sich beispielsweise heraus, dass der Betrieb den vom Arbeitsamt geschickten Bewerber ohnehin nicht einstellen wollte. Und das kann dann nicht zu Lasten des Arbeitslosen ausgelegt werden.

In der mündlichen Verhandlung vor Gericht könnten oft auch sorgfältiger die Einzelheiten geklärt werden, als dieses in einem kurzen Bescheid eines Arbeitgebers an das Arbeitsamt möglich sei, sagt Konrad Kärcher, stellvertretender Sprecher am Berliner Sozialgericht. Dieses hat über viele dieser Klagen zu entscheiden. "Wir haben ungefähr jeden Tag einen solchen Fall", sagt Kärcher.

Nur wenige Gründe akzeptieren die Mitarbeiter in den Arbeitsämter, wenn eine zugewiesene Arbeit verweigert wird. Dazu gehört beispielsweise, wenn Dumpinglöhne gezahlt werden sollen. Die Entlohnung müsse schon im ortsüblichen Rahmen sein oder dem Tarifvertrag entsprechen, sagt Klaus Pohl. Auch gesundheitliche Einschränkungen könnten als Ablehnung akzeptiert werden.

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