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Berlin: Außenministerium bietet Zusammenarbeit bei der Aufklärung des Anschlags von 1986 an

Vier Jahre lang blieb das deutsche Ersuchen unbeantwortet, nun zeigt sich das libysche Außenministerium im Fall um das La-Belle-Attentat zu der erbetenen Zusammenarbeit bereit: Vor einigen Tagen erging an zwei der zuständigen Berliner Richter die Einladung, im März Tripolis zu besuchen, um die Hintergründe zu dem Bombenanschlag auf die Schöneberger Diskothek von 1986 zu klären. "Das Gericht sollte nicht zögern, dieses Angebot anzunehmen", sagt der am Prozess beteiligte Oberstaatsanwalt Detlev Mehlis.

Vier Jahre lang blieb das deutsche Ersuchen unbeantwortet, nun zeigt sich das libysche Außenministerium im Fall um das La-Belle-Attentat zu der erbetenen Zusammenarbeit bereit: Vor einigen Tagen erging an zwei der zuständigen Berliner Richter die Einladung, im März Tripolis zu besuchen, um die Hintergründe zu dem Bombenanschlag auf die Schöneberger Diskothek von 1986 zu klären. "Das Gericht sollte nicht zögern, dieses Angebot anzunehmen", sagt der am Prozess beteiligte Oberstaatsanwalt Detlev Mehlis.

Als am 5. April 1986 in der Friedenauer Diskothek "La Belle" eine Bombe detonierte, wurden drei Menschen zum Teil schwer verletzt. Vor über zwei Jahren begann der Prozess um das Attentat im Berliner Landgericht: Die fünf Angeklagten haben nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die Tat im Auftrag des libyschen Geheimdienstes verübt. Ihnen sei ein Anschlag befohlen worden, "bei dem möglichst viele Militärangehörige der Vereinigten Staaten getötet werden sollen", heißt es in der Anklageschrift. Die Angeklagten hätten dann das Attentat auf das überwiegend von US-amerikanischen Soldaten besuchte Lokal "La Belle" ausgeführt.

Der Anschlag hatte international zu schweren politischen Belastungen geführt. Wenige Tage später flog die US-amerikanische Luftwaffe einen Vergeltungsangriff auf die Städte Tripolis und Benghazi. Libyen reagierte erneut mit Terror. Wegen mehrerer Attentate auf Flugzeuge - wie des Anschlags auf Lockerbie - hatten die Vereinten Nationen ein Embargo verhängt, das in weiten Teilen heute noch gilt.

Derzeit strebt der libysche Staatschef Muammar el Gaddafi offenbar an, die internationale Isolation seines Landes zu durchbrechen. Vor einem halben Jahr zahlte Libyen rund 70 Millionen Mark an die Angehörigen der 170 Opfer des Sprengstoffanschlags auf eine DC-10 der Fluggesellschaft UTA über Niger im Jahr 1989. Frankreichs Chefermittler in Sachen Terrorismus, der Untersuchungsrichter Jean-Louis Bruguiere, hatte diese Summe in Tripolis ausgehandelt. "Am UTA-Fall sieht man, was bei solchen Angeboten erreicht werden kann", sagt Staatsanwalt Mehlis.

Der Erfolg der Franzosen hat auch den Opfern im La-Belle-Prozess neue Hoffnung gegeben. Zudem hatte sich das deutsche Auswärtige Amt Anfang des Jahres in einem Brief an die Interessenvertretung der Opfer "nachdrücklich" für eine Entschädigung der Opfer eingesetzt und sich zuversichtlich gezeigt, dass sich die libysche Staatsführung nicht anders verhalten werde als in vergleichbaren Fällen. "Die Aufhebung sämlicher Sanktionen gegen Libyen sollte von einer Entschädigungszahlung für die Opfer des libyschen Terrors abhängig sein", fordert der Berliner Anwalt Hajo Ehrig, der in dem Verfahren mehrere Opfer vertritt.

Nach über zwei Jahren ist in dem Prozess am Berliner Landgericht kein Ende in Sicht. "Bislang spricht aber alles dafür, dass die Anklage zutrifft", zog Ehrig erst kürzlich Bilanz. Auch nachdem in der vergangenen Woche die Einladung der Libyer bekannt geworden war, verliefen die weiteren Sitzungen im Saal 700 nach Plan. "Das Angebot wurde nicht thematisiert", sagt Staatsanwalt Mehlis. Er werde in den kommenden Tagen dem Gericht deshalb schriftlich die Hilfe der Staatsanwaltschaft anbieten.

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