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Ein oft gesehenes Schild in Berlin.

© Marcel Kusch/dpa

Bauvorhaben in Berlin: Sollen Dauerbaustellen bestraft werden?

Die SPD in Mitte will mit Geldstrafen gegen Bau-Verzögerungen vorgehen. Ein bewährtes Konzept, jedoch nicht bei Straßenbauarbeiten.

Die Idee klingt einfach: Wird eine Straßenbaustelle nicht pünktlich fertig, muss die Firma Strafe zahlen. Die SPD-Fraktion in Mitte will jetzt „Anreize für die zügige Durchführung von Bauarbeiten setzen“, so nennt sich ein Antrag in der Bezirksverordnetenversammlung.

So solle bei der Vergabe von Aufträgen auf eine möglichst kurze Bauzeit geachtet werden. „Die Überschreitung von Bauzeiten sollte sanktioniert werden“, heißt es in dem SPD-Antrag für die Bezirksverordnetenversammlung. Bei Tiefbauarbeiten durch Leitungsbetriebe sollte „die Aufgrabegenehmigung mit der Auflage einer möglichst kurzen, genau terminierten Bauzeit versehen“ sein. Wenn öffentliches Straßenland für private Bauvorhaben genutzt wird, sollte „auf eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Bevölkerung geachtet werden“, fordert die SPD. Häufig versperren Bauzäune und -container monate- oder jahrelang Geh- und Radwege oder Parkstreifen.

Rudolf-Wissell-Brücke wurde schneller fertig, weil eine Belohnung winkte

Die Verkehrsverwaltung warnte vor zu großen Erwartungen. „Je mehr Beteiligte auf einer Baustelle, desto schwieriger wird es“, sagte ein Sprecher. Bei Straßenbauarbeiten gebe es immer Unvorhersehbares unter der Erde, zudem seien bis zu 40 sogenannte Leitungsträger beteiligt, von der Gasag, den Wasserbetrieben oder Telekommunikationsunternehmen.

Sie alle bauen an ihren Leitungen in Eigenregie – und die Asphaltfirma könne schlecht bestraft werden, wenn eine Rohrleitungsfirma trödelt. Zu ermitteln, wer die Verspätung in solchen Fällen verursacht hat, sei schwierig. Dabei gibt es solche Bonus-Malus-Regelungen auch im Straßenbau, heißt es bei der Verkehrsverwaltung.

Im Sommer wurde die Rudolf-Wissell-Brücke schneller fertig, weil eine Belohnung winkte. Wären die Arbeiten langsamer als vereinbart erfolgt, hätte die Baufirma umgekehrt ans Land zahlen müssen. Dieses Verfahren werde im Sommer 2018 wieder eingesetzt, wenn die andere Richtungsfahrbahn der Autobahnbrücke eine neue Deckschicht erhält.

Auch bei der Sanierung der Avus habe die Baufirma zur Belohnung Extrageld erhalten. Dass Bonus-Malus-Regelungen bei Autobahnen funktionieren, habe einen einfachen Grund: Darunter gibt es weder Leitungen noch Grundstückszufahrten. Jörn Hasselmann

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