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Berlin: Befriedete Bezirke: Innensenator will keine "Demonstrations-Unkultur"

Demonstrationen vor dem Brandenburger Tor, der Neuen Wache oder dem zukünftigen Holocaust-Mahnmal sollen nach dem Willen von Innensenator Eckart Werthebach (CDU) künftig nur noch als Ausnahmen genehmigt werden. Gestern schlug Werthebach gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, weit reichende Änderungen des Demonstrationsrechts vor.

Demonstrationen vor dem Brandenburger Tor, der Neuen Wache oder dem zukünftigen Holocaust-Mahnmal sollen nach dem Willen von Innensenator Eckart Werthebach (CDU) künftig nur noch als Ausnahmen genehmigt werden. Gestern schlug Werthebach gemeinsam mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, weit reichende Änderungen des Demonstrationsrechts vor.

Das Recht auf Meinungsfreiheit, sagte Werthebach, betrachte er als hohes Gut, das Gesetz aber als hoffnungslos veraltetes. Denn seit dem Regierungsumzug sei die Zahl der Demonstrationen sprunghaft angestiegen, und die Bevölkerung müsse immer wieder "geschmacklose und extremistische" Kundgebungen hinnehmen, wie beispielsweise der NPD-Umzug durchs Brandenburger Tor im vergangenen Januar und die Demonstration von Rechtsextremisten am 12. März.

Den Veranstaltern dieser "Höhepunkte der Demonstrations-Unkultur" will der CDU-Senator nun durch eine Gesetzesänderung das Protestieren erschweren. Durch eine Änderung des Versammlungsrechts sollen die Landesregierungen bevollmächtigt werden, "Orte von herausragender nationaler und historischer Bedeutung" zu "befriedeten Bezirken" zu erklären. Brandenburger Tor, Neue Wache und Holocaust-Mahnmal in Berlin. "Und beispielsweise der Kölner Dom", sagt Bosbach. Als Vorbild dient die Bannmeilen-Regelung, die Demonstrationen im Umkreis des Parlaments verbietet.

Der CDU-Entwurf sieht weiterhin vor, dass Demonstrationen verboten werden sollen, wenn "außenpolitische Belange der Bundesrepublik und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigt werden". Solche Änderung müsste der Bundestag beschließen. Bosbach sagte, die Union wolle bewusst keinen Gesetzesentwurf vorlegen, sondern mit der Regierungskoalition ins Gespräch kommen. "Wir wissen, dass der Bundesinnenminister ähnlich denkt wie wir", sagte Werthebach. Eine Bundestags-Mehrheit ist aber unwahrscheinlich. Vertreter von SPD und Bündnisgrünen haben bereits Ablehnung signalisiert.

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