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Fahndungsbild. Der Lkw kam mehreren Radfahrern im Juni 2018 in der Greifswalder Straße gefährlich nahe.

© Polizei Berlin

Gefahr durch Lkw: Beinahe-Unfall mit Radfahrer bleibt straffrei

Lkw-Fahrer verursachen überdurchschnittlich viele Unfälle – mit oft katastrophalen Folgen. Ein gefährlicher Überholvorgang wird jedoch nicht geahndet.

Das Video entwickelte sich binnen Stunden zum Klickmonster: Zigtausende sahen die Aufnahme einer Lenkerkamera, die ein Radfahrer im Juni 2018 ins Internet gestellt hatte: Drei Radfahrer rollen auf dem „Angebotsstreifen“ die Greifswalder Straße entlang – und werden an einer Baustelle mit scharfem Schwenk in ein Nadelöhr geleitet, in dem ein Lkw mit Anhänger sie mit wenigen Zentimetern Abstand überholt. Die rechten Räder des Gespanns befinden sich dabei auf dem ohnehin sehr schmalen Radstreifen, der mit gelben Linien neben der ebenfalls verengten Fahrbahn markiert wurde.

Die haarsträubende Aufnahme zeigte exemplarisch, wie lebensgefährlich Infrastruktur sein kann – und veranlasste die Polizei zu einer Öffentlichkeitsfahndung, auf die hin sich sowohl die Radfahrer als auch andere Zeugen meldeten. Gegen den 65-jährigen Lkw-Fahrer wurde wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ermittelt. Die begeht laut Strafgesetzbuch, wer „grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt“. Darauf stehen Geldstrafen und bis zu fünf Jahre Haft.

Lkw-Fahrer verursachen überdurchschnittlich viele Unfälle

Doch der Trucker kam straffrei davon, wie die Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel auf Anfrage jetzt mitteilte: Das Verfahren sei mangels hinreichenden Tatverdachts ohne Auflagen eingestellt worden. Nach Angaben von Justizsprecher Martin Steltner wurden „Zeugen gehört, die Örtlichkeit vermessen, Filmaufnahmen ausgewertet und die Sichtverhältnisse für den Fahrer geprüft“. Mit dem Ergebnis, dass „kein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten des Lkw-Fahrers nachweisbar“ gewesen sei.

Dass Lastwagen im Stadtverkehr nicht nur subjektiv, sondern auch objektiv gefährlich sind, zeigt die Unfallstatistik der Polizei: 2017 (Zahlen für 2018 liegen noch nicht vor) war nur an jedem zehnten der 143.000 registrierten Verkehrsunfälle ein Lkw beteiligt. Bei der Verursacherquote sind Lkw-Fahrer allerdings stärker vertreten, nämlich mit knapp 13 Prozent. Sie verursachen also die Mehrzahl "ihrer" Unfälle selbst. Das unterscheidet sie beispielsweise von Pkw-Fahrern (76 Prozent Unfallbeteiligung, 69 Prozent Verursacher). Seit Jahren wertet die Polizei das Unfallgeschehen einzelner Gruppen – Kinder, Radfahrer, Fußgänger, Senioren – in umfassenden Sonderuntersuchungen aus, aber dabei fokussiert sie sich auf die Opfer und nicht auf die Gefährder. Einzige Ausnahme in diesem Schema sind alkoholbedingte Unfälle.

Ein besonders schwerer Unfall wird an diesem Mittwoch vor dem Landgericht verhandelt: Im Oktober 2015 hatte der Fahrer eines Betonmischers beim Rechtsabbiegen von der Grellstraße in die Prenzlauer Allee eine damals 42-jährige Radfahrerin überrollt. Zwei Jahre nach dem Unfall verurteilte ihn das Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 90 Tagessätzen à 30 Euro. Dagegen hat der Lkw-Fahrer, der bereits drei Monate vor dem Unfall 80 Euro wegen eines Tempoverstoßes zahlen musste und bei der Justiz wegen anderer Delikte aktenkundig war, Berufung eingelegt.

Ein Opfer wartet seit Jahren auf Geld

Für die schwer verletzte Radfahrerin bedeutet der Rechtsstreit, dass ihre Krankenkasse in Vorleistung für sämtliche Behandlungskosten gehen musste, weil die Versicherung des Fuhrunternehmens ohne rechtskräftiges Urteil auch nach mehr als drei Jahren jede Zahlung verweigere, sagt die Frau. Daran sei beispielsweise eine Reha im Unfallkrankenhaus Marzahn gescheitert, mit der die Beweglichkeit der überrollten Hand verbessert werden sollte.

Es sei noch Glück gewesen, dass die Ärzte ihren linken Arm überhaupt retten konnten, sagt die Frau, die 22 Operationen und viele Transplantationen – die an anderen Körperstellen Narben hinterlassen haben – hinter sich hat und weiter zur Ergotherapie muss. „Als Opfer fühlt man sich so schwach, weil man keine Lobby hat“, lautet ihr Resümee. „Mir war vorher nicht klar, wie sehr man nachweisen muss, dass man alles richtig gemacht hat.“

Nur selten wird der Führerschein eingezogen

Susanne Grittner, die für den ADFC regelmäßig Prozesse nach schweren Unfällen beobachtet, berichtet von 40 bis 90 Tagessätzen als übliche Strafe für Lkw-Fahrer, die tödliche Unfälle verursacht haben. Nur selten würden härtere Strafen verhängt, und den Führerschein müsse fast keiner abgeben: „Meist kommt von den Richtern die Bemerkung, dass man das gleich machen müsste“ und nicht erst nach der Gerichtsverhandlung, bis zu der meist mehr als ein Jahr vergeht.

In den vergangenen Jahren starben allein in Berlin jeweils etwa fünf Radfahrer und ebenso viele Fußgänger unter den Rädern rechts abbiegender Lastwagen. An der Kreuzung von Alexanderstraße und Karl-Marx-Allee am Alexanderplatz, wo vor zwei Wochen eine 37-Jährige bei Grün überfahren wurde, gilt jetzt baubedingt ein Rechtsabbiegeverbot für Kraftfahrzeuge – das häufig missachtet wird, wie Augenzeugen berichten und Videos belegen. Der ADFC und der Verein Changing Cities fordern, das Rechtsabbiegen erst wieder zu erlauben, wenn Abbieger und Geradeausverkehr nicht mehr gleichzeitig Grün haben.

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