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Im Bescheid zum EU-Beihilfeverfahren steht, dass die Schallschutzmaßnahmen rund um den BER teurer wurden als urspünglich geplant - das stimmt so aber nicht.

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EU-Finanzspritze für den BER: BER-Gegner sehen Tricks im Beihilfeverfahren

Hat die Bundesrepublik getrickst, um von der EU die jüngste Kapitalspritze für den BER zu erhalten? Im Bescheid steht, dass der Schallschutz unerwartet viel teurer wurde - das stimmt so aber nicht.

Es gibt neue Ungereimtheiten um den künftigen Hauptstadtflughafen BER: Gegen die Bundesrepublik werden Vorwürfe laut, gegenüber der EU falsche Angaben gemacht zu haben, um grünes Licht für die jüngste BER-Kapitalspritze in Höhe von 1,2 Milliarden Euro zu erhalten. Das Bundesverkehrsministerium, federführend zuständig, bestreitet den Verdacht, den Anwälte und Anti-Fluglärm-Initiativen äußern.

Es geht um ein Urteil, das das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) im vergangenen Juni sprach und das die Flughafenplaner dazu verpflichtete, beim Schallschutz nachzubessern. Dazu wird auch ein Teil des Milliardenzuschusses eingesetzt, den die EU jüngst bewilligte. Brisant ist die Begründung für den neuen Milliardenzuschuss: Der Lärmschutz sei unerwartet viel teurer geworden, heißt es im sogenannten Notifizierungsbescheid aus Brüssel. Das OVG habe im Jahr 2012 „zusätzliche Schallschutzvorschriften“ und ein „neues Schallschutzniveau“ beschlossen. Das ist aber gar nicht der Fall. Vielmehr hatte das OVG in seinem Urteil festgestellt, dass die Flughafenplaner bis dahin mit Billigschallschutz systematisch gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen hatten. Wie berichtet, hatte der Flughafen für die Berechnungen der Schallschutzfenster einen um das Sechsfache schlechteren Standard angesetzt, bis das OVG dies stoppte. Das Gericht schrieb also kein neues, höheres Schallschutzniveau fest – sondern setzte das ohnehin geltende, aber bis dahin unterlaufene Niveau durch, so dass nun teure Nachbesserungen fällig sind. Konkret betroffen sind 10 000 Haushalte.

Anwalt Wolfgang Baumann, der Betroffene vertritt, sagt: „Erst hat man die Anwohner getäuscht und nun die EU.“ Das Schallschutzprogramm wird nun von 140 Millionen Euro aufgestockt, strittig ist bloß noch, ob um 305 Millionen Euro oder um 595 Millionen Euro. Darüber urteilt das OVG Mitte März.

Wie der strittige Passus in den Bescheid der EU kam, kann niemand recht erklären. Der Flughafen verweist auf den Bund. Ingo Strater, Sprecher des zuständigen Bundesverkehrsministeriums, betont, der Bund habe gegenüber der EU ausnahmslos zutreffende Angaben gemacht, auch beim Schallschutz, der „auslegungsfähig und -bedürftig“ gewesen sei. Der EU sei alles „transparent offengelegt“ worden. Für ein neues Notifizierungsverfahren sehe man zurzeit keine Notwendigkeit. In Aufsichtsratskreisen in Brandenburg heißt es, dass im Antrag detailliert und wahrheitsgemäß alles erläutert worden sei.

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