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Frank Henkel, Innensenator von Berlin, und sein brandenburgischer Kollege Dietmar Woidke sehen keinen Grund, die Verfassungsschutzbehörden beider Länder zusammenzulegen.

© dpa

Verfassungsschutz: Berlin und Brandenburg halten an eigenen Geheimdiensten fest

Die Länder Berlin und Brandenburg lehnen ein Zusammenlegen ihrer Verfassungsschutzbehörden kategorisch ab. Dabei deuten auch hier einige Fälle darauf hin, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden gelegentlich zu Wünschen übrig lässt.

Berlin und Brandenburg schließen einen Zusammenschluss der Verfassungsschutzbehörden beider Länder kategorisch aus. Nach Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat nun auch Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den Zusammenschluss einiger Ämter zur Diskussion gestellt. In Deutschland haben alle 16 Bundesländer eigene Ämter, zudem gibt es ein Bundesamt für Verfassungsschutz.

Für Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) steht eine Fusion beider Ämter „überhaupt nicht zur Debatte“, sagte sein Sprecher. Auch Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke (SPD) sieht darin „keine Lösung“. Zudem sei es für Festlegungen viel zu früh, sagte Woidkes Sprecher, zunächst müssten die Fahndungspannen zur Neonazi-Terrorzelle aufgearbeitet werden. Beide Politiker betonten, dass ihre Behörden für sich „leistungsfähig“ seien, es aber auch eine gute Zusammenarbeit gebe. Im Jahr 2011 gab es eine gemeinsame Veranstaltung, und zwar für Firmen zum Schutz vor Wirtschaftsspionage, die Chefinnen beider Behörden nahmen daran teil. In beiden Ländern ist der Verfassungsschutz kein eigenes Amt, sondern nur eine Abteilung im Innenministerium, in Berlin gibt es 188 Stellen, in Brandenburg 109. Nach Angaben Henkels sei „entscheidend, die Effizienz zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden zu verbessern. Woidke teilte mit, dass es bereits eine „enge Kooperation und vielfältige Kontakte“ gebe. Im Jahr 2000 hatte der damalige Berliner Innensenator Eckart Werthebach (CDU) noch eine Fusion mit dem Brandenburger Verfassungsschutz „bis zum Jahr 2002“ angekündigt.

Die Opfer des NSU-Terrors:

Dass auch die Zusammenarbeit verbesserungsfähig ist, zeigte zuletzt der Fall des rechten Liedermachers Sacha Korn. Dieser wohnt in Brandenburg und tritt natürlich auch in Berlin auf. Auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen nach „Erkenntnissen“ zu diesem Musiker teilte die Innenverwaltung lapidar mit, dass die „Bewertung in die Zuständigkeit der Brandenburger Behörden fällt“. Dass Korn fünfmal im Brandenburger Jahresbericht genannt wird, wussten Berliner Behörden nicht. „Der Bericht wurde dem Senat erst nach Veröffentlichung bekannt“, räumte Innensenator Henkel im Juni dieses Jahres ein. Wieso Berliner Behörden so lange warten müssen wie Medien und Öffentlichkeit, sagte Henkel nicht. Dass es in den extremistischen Szenen beider Länder Überschneidungen gibt, ist unbestritten.

Hintergrund der kategorischen Ablehnung eines Zusammenschlusses dürfte vor allem die Frage sein, wie und durch wen ein gemeinsames Amt kontrolliert wird – hier will kein Land Kompetenzen abgeben. Neben Berlin und Brandenburg lehnen die meisten Länder die Vorstöße aus der Bundespolitik rundweg ab. Offen für Reformen zeigten sich Sachsen und Sachsen-Anhalt, Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht hatte sogar eine radikale Reform der Behörden in Bund und Ländern gefordert.

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