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Berlin: Berliner CDU-Spendenaffäre: Partei bestraft Landowsky mit einem folgenlosen Verweis

CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky hat sich im Zusammenhang mit der Parteispendenaffäre einen Verweis des Landesvorstandes seiner Partei wegen eines Verstoßes gegen innerparteiliche Verhaltensregeln eingehandelt. Das ist nach der Verwarnung die zweitmildeste Ordnungsmaßnahme.

CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky hat sich im Zusammenhang mit der Parteispendenaffäre einen Verweis des Landesvorstandes seiner Partei wegen eines Verstoßes gegen innerparteiliche Verhaltensregeln eingehandelt. Das ist nach der Verwarnung die zweitmildeste Ordnungsmaßnahme. Landowsky hat den Verweis akzeptiert und seinen Verzicht auf Widerspruch beim Landesparteigericht erklärt. Man müsse sich zu Fehlern bekennen, sagte er. Für ihn sei "die Sache in Ordnung und beendet". Damit sei die Angelegenheit für die Partei abgeschlossen, sagte Parteisprecher Matthias Wambach.

Die Entscheidung fiel gestern einstimmig unter dem Vorsitz des CDU-Chefs und Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen in einer kurzen Sondersitzung des Landesvorstandes. Der CDU-Ehrenrat hatte einen "scharfen Verweis" für Landowsky empfohlen, den es nach der Satzung aber gar nicht gibt. Der Verweis hat keine unmittelbaren Folgen. Wenn der so zur Ordnung Gerufene erneut gegen innerparteiliche Regeln verstoße, könne die Strafe jedoch höher ausfallen, da schon eine im "Strafregister" steht, erläuterte Wambach.

Zum Thema Online Spezial: Die Landowsky-Affäre Landowsky steht in der Schusslinie, seit die Parteispendenaffäre am 8. Februar bekannt wurde. Von seinem Posten als Vorstandssprecher der Berlin Hyp, einer Tochter der Bankgesellschaft, musste er bereits zurücktreten. Der Koalitionspartner SPD fordert seinen Rücktritt auch als Fraktionschef. Mit der Schieflage der Bankgesellschaft und der Spendenaffäre wird sich ein Untersuchungsausschuss befassen.

Wie die CDU-Fraktion auf den Verweis reagiert, ist offen. Vor der Empfehlung des Ehrenrats hatte sie Landowsky einstimmig bei fünf Enthaltungen das Vertrauen ausgesprochen. Landowsky lehnte seinen Rücktritt erneut unter Hinweis auf die Fraktionsvorstandswahl 2002 ab. Er hatte am 4. Oktober 1995 zwei Parteispenden von je 20 000 Mark angenommen und damit gegen die Regelung der Berliner CDU von 1986 verstoßen, wonach Barspenden über 1000 Mark unzulässig sind; daher der Verweis. Die Brisanz der Affäre ergibt sich daraus, dass er das Geld von den Parteifreunden Klaus-Hermann Wienhold und Christian Neuling entgegengenommen hat, denen die Bank zeitnah zur Spende für ihr Immobilienunternehmen Aubis einen Kreditrahmen von fast 700 Millionen Mark gewährte. Die Spenden wurden nicht als solche verbucht. Der damalige Landesschatzmeister Dankward Buwitt, zugleich Aufsichtsrat der Berlin Hyp, holte das Geld ab. Diepgen sprach von einer "großen Dummheit", die mit Landowskys politischer Lebensleistung abzuwägen sei.

Der CDU-Ehrenrat hat auch gegen Buwitt einen "scharfen Verweis", gegen den Ex-Landesgeschäftsführer Konrad Wilczek eine Verwarnung, gegen Wienhold und Neuling die Ämtersperre auf Zeit als vergleichsweise schwerste Strafe empfohlen. Der Kreisverband Mitte hat für Neuling jede Strafe abgelehnt, da nur die Annahme von Barspenden regelwidrig sei und nicht Neuling, sondern Wienhold der Überbringer war. Mit einer Verwarnung für Wilczek folgte Mitte dem Ehrenrat. Entscheidungen stehen im Fall Buwitt in Neukölln, im Fall Wienhold in Spandau noch aus. Buwitt legte kürzlich sein Aufsichtsratsmandat in der Berlin Hyp nieder.

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